Wegen einer Vielzahl von Urlaubsrückkehrern aus Südtirol, die sich am Wochenende aufgrund von Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen und Fieber besorgt an das Gesundheitsamt des Ostalbkreises gewandt hatten, hat der Ostalbkreis am gestrigen Sonntag (1. März 2020) vorsorglich Verhaltensempfehlungen ausgesprochen.
Nachdem das Robert-Koch-Institut heute Vormittag die Corona-Risikogebiete angepasst hat und Südtirol weiterhin nicht als Risikogebiet eingestuft wird, aktualisiert das Landratsamt Ostalbkreis jetzt in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt und den verantwortlichen Ministerien seine Empfehlungen.
Demnach können all diejenigen,
Gemeinschaftseinrichtungen besuchen.
D. h. der von den gestrigen Empfehlungen des Landratsamts betroffene Personenkreis wie Schülerinnen und Schüler, Kindergartenkinder und Betreute in Tageseinrichtungen, Lehrkräfte und Betreuungspersonal in Schulen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Betreuungspersonal in Kindergärten und Kindertagesstätten sowie Pflegepersonal in Krankenhäusern und Pflegeheimen kann seine jeweilige Einrichtung besuchen.
In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang
Im Iran: Provinz Ghom
In Italien: Region Emilia-Romagna (neu), Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
Dennoch sollten - so der Rat der Gesundheitsbehörden - grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger sämtliche Hygienemaßnahmen wie eine intensive Händehygiene, Hygiene beim Husten und Niesen und ausreichend Abstand dringend einhalten.
Personen, die Symptome aufweisen, sollen weiterhin zu Hause bleiben und Kontakte meiden, bis feststeht, ob sie an Corona erkrankt sind. Personen, die sich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sollten 14 Tage nach Rückreise – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben.
Bei Verdacht auf eine Ansteckung oder bei vorhandenen Symptomen gelten die folgenden Telefonnummern als erste Anlaufstelle:
Das Landratsamt Ostalbkreis wird weiterhin aktuell über die Entwicklungen informieren und seine Empfehlungen entsprechend anpassen.