Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können von 8. Mai 2023 bis 20. Oktober 2023 Härtefallhilfen des Bundes rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.
Seit dem 8. Mai können private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, eine Härtefallhilfe rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Diese soll Haushalte entlasten, die im Jahr 2022 von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks betroffen waren. Die Hilfe kann nun über ein Online-Portal beantragt werden, das am 8. Mai 2023 in Baden-Württemberg freigeschaltet wurde. Auf dieser Seite werden die häufigsten Fragen beantwortet.
Zusätzlich zum Online-Portal hat das Landesumweltministerium eine Telefon-Hotline eingerichtet. Unter 0711 126-1600 sind von Mo bis Fr, 9 bis 17 Uhr die Mitarbeiter*innen erreichbar. Über die Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Allerdings weist das Umweltministerium darauf hin, dass bei der Papierform die Bearbeitungszeit länger ist als bei den online gestellten Anträgen. Papieranträge sollten deshalb nur im Ausnahmefall gestellt werden.
Antragssteller müssen im Regelfall folgende Nachweise vorlegen:
- Rechnungen der gekauften Energieträger/Brennstoffe
- Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise für die Bezahlung der Energieträger/Brennstoffe,
- Feuerstättenbescheid für die betreffende(n) Heizungsanlage(n).
Privatpersonen müssen zudem ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihr gültiges Ausweisdokument zeigen sowie Fotos von Vorder- und Rückseite des Dokuments bestätigen.
Unternehmen, die für ihre Mieter Härtefallhilfen beantragen, müssen vor der Antragstellung auf einer separaten Seite eine Firmenakte anlegen.