Lärmschutz
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen findet das Thema Lärm- und Schallschutz Berücksichtigung bei allen städtischen Neuplanungen. Probleme finden sich jedoch zumeist in den Bestandsgebieten. Bei der Überschreitung festgelegter Richtwerte und der Erfüllung weiterer Voraussetzungen können Schallschutzmaßnahmen bezuschusst werden.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
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