Der aktuelle Lärmaktionsplan der Stadt Aalen, der verschiedene Maßnahmen umgesetzt hat, muss alle 5 Jahre überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden. Aktuell befindet sich der Lärmaktionsplan in Überarbeitung und die vom Gutachter vorgeschlagenen weitergehenden Maßnahmen wurden in den Ortschaftsräten der betroffenen Ortsteile sowie im Gemeinderat am 12. Dezember 2024 vorberaten.
Lärmaktionspläne sind eine zentrale Säule im Kampf gegen Straßenlärm. Keinen Eingang in die Lärmaktionsplanung finden andere Lärmquellen wie Gewerbe- oder Freizeitlärm. Hier gelten gesonderte gesetzliche Regelungen, die im Zuge der Genehmigung und dem laufenden Betrieb Festsetzungen treffen. Aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt wurde, besteht für die Kommunen die Verpflichtung, für Straßen mit einem durchschnittlich täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 8.200 Fahrzeugen pro Tag die Lärmsituation zu betrachten und eine Betroffenheitsanalyse zu erstellen. Beim aktuellen Lärmaktionsplan wurden Maßnahmen für die ermittelten Lärmschwerpunkte bei mehr als 70 dB(A) DEN (DayEveningNight) und 60 dB(A) (Night) festgelegt und umgesetzt.
In der jetzt im Entwurf vorliegenden Fortschreibung wurden die Maßnahmenvorschläge aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderats für die gesundheitsrelevanten Lärmschwerpunkte 65/55 dB(A) DEN (DayEveningNight)/Night erarbeitet.
Grundlage der Lärmaktionspläne sind die Ergebnisse der in einem 5-Jahres-Turnus durchgeführten Umgebungslärmkartierung an den klassifizierten Hauptverkehrsstraßen des Landes Baden-Württemberg. Ab der Lärmkartierung 2022 werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Deshalb weichen die neuen Lärmkarten vom Kartenmaterial vor 2022 ab.
Die Veröffentlichung des Berichtsentwurfs und der dazugehörenden Planunterlagen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgt in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 28. Januar 2025 (44 Tage).
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden der Berichtsentwurf und die Planungsunterlagen in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 28. Januar
2025 (44 Tage) in den Rathäusern der Aalener Teilorte und im Rathaus Aalen, Marktplatz 30, 73430 Aalen zu den Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich zur Einsichtnahme im Amt für Grünflächen und Klimaschutz, Zimmer 325 ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten können separat Termine zur Einsicht vereinbart werden (Tel. 07361 52-1328 oder per E-Mail gruenflaechenamt@aalen.de). Zudem stehen die Unterlagen auf dieser Seite zur Verfügung.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich im Rathaus abgegeben, oder elektronisch per E-Mail an gruenflaechenamt@aalen.de beziehungsweise über das eingerichtete Kontakt-formular unten übermittelt werden.
Geplant wird auch noch eine Bürgerinformationsveranstaltung innerhalb des Beteiligungszeitraums. Datum und Ort stehen aktuell noch nicht fest. Über Datum und Ort wird zu gegebener Zeit über die Kanäle der Stadt informiert.
Nach Ablauf dieser Beteiligungsfrist werden die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens ausgewertet und in einem Abschlussbericht dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Die zum Download verfügbaren Dateien sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei. Personen, die Unterstützung und Informationen zum Lärmaktionsplan wünschen, können per E-Mail unter gruenflaechenamt@aalen.de oder telefonisch unter 07361 52-1325 Kontakt aufnehmen.