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Kostenlose Schnelltests für Schul- und Kitapersonal

Stadt verweist auf Bekanntmachung des Ostalbkreises zur Teststruktur vor Ort

Seit dem 22. Februar 2021 hat das Personal an Schulen, Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege die Möglichkeit, sich zweimal pro Woche anlasslos auf das Coronavirus testen zu lassen. Das Land übernimmt dabei die anfallenden Kosten. Dank der Unterstützung der niedergelassenen Ärzte und Apotheker konnte sehr kurzfristig das Testangebot vor Ort in den Kommunen ausgeweitet werden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Zu den Testberechtigten zählen neben den pädagogischen Kräften auch Reinigungspersonal, Hausmeister, hauswirtschaftliche Kräfte, Sekretariate. Diese Regelungen gelten zunächst bis Ostern und können zweimal pro Woche in Anspruch genommen werden.

Eine Übersicht über die Arztpraxen und Apotheken im Ostalbkreis, die kostenlose Antigen-Tests für Personal an Schulen, Kitas und Kindertagespflege durchführen, gibt es unter www.ostalbkreis.de unter „Aktuelles zum Coronavirus“ in der Kontaktübersicht unter Testmöglichkeiten für Beschäftigte in Schulen/Kitas oder beim Click auf die Kommune auf der Karte des Dashboards.

In Aalen sind folgende Praxen und Apotheken mit den Schnelltestungen beauftragt:

Praxen:

  • Gemeinschaftspraxis Auchter/Bopp
  • Gemeinschaftspraxis Battran-Mönch/Battran
  • Praxis Dr. Däschle
  • Lungenpraxis Aalen Dr. Edelmann
  • Familienpraxis Aalen Drs. Schäffauer/Bullinger
  • HNO-Praxis Dr. Gaerisch
  • Praxis Dr. Holzer
  • Praxis Kieninger, Maas & Strähle
  • Praxis Dr. Schmetzer/Dr. Heising 
  • Hausarztpraxis Aalen Dr. Schnizler/Dr. Büyükasik/Dr. Stirner
  • Praxis Toth/Schuster
  • Gemeinschaftspraxis Drs. Tobuschat/Triebner
  • Venenzentrum Aalen Dr. Usta.

Apotheken:

  • Hofherrn-Apotheke, Andrea Benz
  • Aala Apotheke, Andrea Benz
  • Marien-Apotheke, Carina Groeneveld

Eventuell können in den kommenden Tagen weitere Praxen und Apotheken hinzukommen. Der berechtigte Personenkreis erhält von seiner Schule bzw. Kita Berechtigungsscheine, die in den Praxen oder Apotheken vorgelegt werden müssen. Die Testungen erfolgen nach Vereinbarung in den Praxen und Apotheken.

© Stadt Aalen, 23.02.2021