2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet.
„Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt." (Deutsches Institut für Menschenrechte 2016).
Inklusion ist ein permanenter Prozess, der nicht von selbst geschieht. Dieser muss von allen gelebt und gestaltet werden. Am 21. Juni 2012 hat sich die Stadt Aalen mit einem Gemeinderatsbeschluss zur UN-Behindertenrechtskonvention bekannt, die Erklärung von Barcelona unterschrieben und sieht sich in der Verantwortung Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe für Menschen mit Behinderung in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zu ergreifen. Mit einem weiteren Gemeinderatsbeschluss im Oktober 2013 wurde erstmalig ein Aktionsplan Inklusion erarbeitet, welcher als Steuerungsinstrument für die Barrierefreiheit in Aalen dient.
Die Stadt Aalen möchte sich zu einer inklusiven Stadt entwickeln. Damit dies gut möglich wird, bedarf es einer systematischen Verankerung der inklusiven Themen in der Stadtverwaltung sowie auch in der Gesellschaft. Ziel ist es, eine soziale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger Aalens zu ermöglichen.
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