Die Stadt Aalen ist im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für die örtliche Kinderbetreuungslandschaft zu einer regelmäßigen Bedarfsplanung verpflichtet. Die vorliegende örtliche Kindertagesbetreuungsplanung, der sogenannte „AKITA 2030“, schreibt den vom Gemeinderat beschlossenen AKITA 2019/2020 fort. Sie stellt den Bestand an Einrichtungen und Diensten fest, ermittelt den mittelfristigen Bedarf und hat die zur Bedarfsdeckung notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.
Der AKITA 2030 dient als Fachplanung in erster Linie als Beschlussgrundlage für den Gemeinderat zur Bedarfsfeststellung. Er ist aber auch Arbeitsinstrument und Nachschlagewerk für Kita-Träger und Kita-Fachkräfte und gibt allen Akteuren und Interessierten der Kinderbetreuung, insbesondere den Eltern, Orientierung und Information.
Der AKITA 2030 wurde vom Gemeinderat der Stadt Aalen in seiner Sitzung am 15.02.2023 einstimmig beschlossen.
In der vorliegenden Bedarfsplanung wird im quantitativen Bereich mittelfristig bis zum Jahr 2030 geplant. Mit dem AKITA 2030 wurde in Aalen ein Mehrbedarf an 350 Kita-Plätzen bis zum Jahr 2030 festgestellt, trotz des im Zeitraum 2016 bis 2027 geleisteten Platzausbaus von über 1.000 zusätzlichen Kita-Plätzen. Der Bestand an Kita-Plätzen wird im Zeitraum 2016 bis 2030 um etwa 60 Prozent erhöht.
In elementaren Fragestellungen, v. a. im qualitativen Bereich geht der Planungszeitraum auch darüber hinaus in die langfristige Planung.
Die vorliegende Bedarfsplanung beschreibt zehn Handlungsfelder:
Teil des AKITA 2030 sind die Aalener Standards. In den Aalener Standards werden in Abstimmung mit den Trägern trägerübergreifende Standards festgelegt, welche für alle 59 Kitas in Aalen gelten. Darin enthalten sind beispielsweise Regelungen zur Abrechnung von Elternbeiträgen, zum Verfahren der zentralen Vormerkung Little Bird und zu personellen Standards in den Kitas.
Der Gemeindrat hat mit Beschluss vom 11. Dezember 2013 eine „Rahmenkonzeption“ für die Schulsozialarbeit an Aalener Schulen beschlossen.
Die Stadt Aalen entwickelt als Schulträger und damit Gesamtverantwortlicher für die Entwicklung der Schullandschaft, aber auch in der Funktion als kommunaler Träger der Schulsozialarbeit mit dieser Konzeption Eckpunkte für die konzeptionelle Weiterentwicklung von Schulsozialarbeit an Aalener Schulen.
Die Konzeption soll neben den inhaltlichen und qualitativen Aspekten insbesondere auch Grundlage für die Entscheidungen über die Förderung neuer Stellen an Aalener Schulen, auch von anderen Trägern der Schulsozialarbeit, sein.
Allen Kindern und Jugendlichen werden bestmögliche und umfassende Bildungs- und Zukunftschancen geboten. Mit dem Ausbau der Schulsozialarbeit bietet die Stadt Aalen ein freiwilliges Jugendhilfeangebot, um die individuelle und soziale Integration von Kindern und deren Familien zu gewährleisten. Dabei wird die Erziehungsverantwortung der Personensorgeberechtigten gestärkt.
Schulsozialarbeit ist grundsätzlich so zu gestalten, dass sie die Schule nicht aus ihrer erzieherischen Verantwortung entlässt.
Aus den Leitgedanken und Grundsätzen ergeben sich folgende Ziele:
Eine Aktualisierung der Konzeption Schulsozialarbeit ist momentan in Vorbereitung.
In einer medialen Gesellschaft ist die digitale Medienkompetenz die wichtigste Schlüsselqualifiktaion des 21. Jahrhunderts. Deshalb ist es ein Ziel der Stadt Aalen allen Kindern und Jugendlichen digitale Bildung zu ermöglichen.
Im vorliegenden, zweistufigen Medienentwicklungsplan wurden die methodisch-didaktischen und vor allem pädagogischen Erfordernisse innerhalb der jeweiligen Leitstruktur unserer Schulen mit den erarbeiteten Zielsetzungen der konzeptionellen Schul-IT des Schulträgers zusammengeführt.
Folgende Schwerpunkte werden im Medienentwicklungsplan 2019 aufgezeigt:
Mit dem Medienentwicklungsplan 2019 und der Revision 2021 schaffen wir den Handlungsrahmen für die weiteren Schritte in die mediale Zukunft unserer Schulen in Aalen.
Der aktuelle Schulentwicklungsplan wurde am 21. November 2019 vom Gemeinderat beschlossen.
Der Schulentwicklungsplan 2020 soll den Handlungsrahmen für die kommenden Jahre bilden. Als Grundlage dafür wurde die Entwicklung der Schülerzahlen für jede einzelne Schule detailliert untersucht und darauf aufbauend eine Prognose bis zum Schuljahr 2024/25 erstellt.
Fünf Arbeitsgruppen haben sich im Einzelnen dazu mit folgenden Themen befasst:
Die Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen sind im Schulentwicklungsplan dargestellt. Daraus ergeben sich folgende Handlungsschwerpunkte:
Mit allen geplanten Maßnahmen soll an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Aalen ein zeitgemäßes und lernförderndes Umfeld geschaffen werden.
Eine Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes ist momentan in Vorbereitung.