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Kommunalwahlen in Aalen sind gültig

Regierungspräsidium bestätigt ordnungsgemäße Wahl der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte

Die Prüfung der Wahl der Gemeinderäte der Stadt Aalen und der Ortschaftsräte für die Ortschaften Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Unterrombach-Hofherrnweiler, Waldhausen und Wasseralfingen vom 9. Juni 2024 nach §§ 30 und 32 des Kommunalwahlgesetzes hat ergeben, dass alle Wahlen gültig sind. Dies hat das Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 11. Juli 2024 bestätigt.

Der Gemeindewahlausschuss hatte am 17. Juni 2024 getagt und das endgültige Wahlergebnis für die Wahlen der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte festgestellt. Die Bekanntmachung erfolgte am 18. Juni unter www.aalen.de.  Daraufhin erfolgte die Prüfung der Gültigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde, für die Stadt Aalen ist das das Regierungspräsidium Stuttgart.
Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats findet am Dienstag, 23. Juli, um 19.30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Aalener Rathauses statt.
Um 18 Uhr tagt zum letzten Mal der alte Gemeinderat und Oberbürgermeister Frederick Brütting wird die ausscheidenden Mitglieder des Gremiums verabschieden.
 

Konstituierende Sitzungen der Ortschaftsräte

Die neuen Ortschaftsräte werden im September zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammentreten.


•    Unterkochen und Hofen: Am Montag, 9. September 2024
•    Waldhausen und Wasseralfingen: Am Dienstag, 10. September 2024
•    Fachsenfeld und Unterrombach-Hofherrnweiler: Am Mittwoch, 11. September 2024
•    Ebnat und Dewangen:  Am Donnerstag, 12. September 2024

INFO
Weitere Informationen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Aalen unter www.aalen.de/allris zu finden.
 

© Stadt Aalen, 24.07.2024