Inzwischen zeigen sich erste Hoffnungsschimmer, dass die exponentielle Steigerung der Infektionszahlen stark abgebremst werden konnte. Seit Montag wurden die Corona-Beschränkungen etwas gelockert. Die Einschnitte in den gewohnten Alltag machten auch vor der kommunalpolitischen Gremienarbeit in Aalen nicht halt.
Zuletzt getagt hat im Aalener Rathaus der Ausschuss für Umwelt und Technik am 12. März 2020. Die für den 26. März geplante Gemeinderatssitzung musste den Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus weichen. In Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden wurde der Sitzungsturnus unterbrochen und sowohl die geplante Gemeinderatsklausur am 20. und 21. März, sowie alle Sitzungstermine in Aalen und in den Ortteilen bis Ende April abgesagt.
Die Vorschriften der baden-württembergischen Gemeindeordnung sehen für Beratungen und Beschlussfassungen im Gemeinde- oder Ortschaftsrat grundsätzlich die persönliche Anwesenheit der Ratsmitglieder vor.
Obwohl eine Versammlung des Gemeinderats zulässig ist, wird empfohlen nur in dringlichen Fällen und unter Einhaltung von geeigneten Schutzmaßnahmen zu beraten.
Dieser Umstand stellt die Kommunen aktuell vor große Herausforderungen. Teilweise laden Städte in Turn- oder Stadthallen zur Sitzung ein oder es ist nur die Mindestzahl an Räten anwesend, die für eine Beschlussfassung erforderlich sind. Deswegen haben sich Oberbürgermeister Thilo Rentschler und die Fraktionssprecher sich auf folgendes Procedere für die Aalener Sitzungen verständigt:
Damit auch während des „shutdowns“ eine gute Kommunikation und ein Austausch zwischen Verwaltung und Gemeinderat gewährleistet, finden regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen Verwaltungsspitze und den Fraktionsvorsitzenden statt. Zudem erhalten die Mitglieder des Gemeinde- oder Ortschaftsrats wöchentlich einen schriftlichen Bericht aus dem Rathaus mit allen Informationen zur aktuellen Lage. Beschlüsse zu dringenden kommunalpolitischen Fragen werden, wie es die Gemeindeordnung für diese Fälle vorsieht, mit Hilfe des elektronischen Umlaufverfahrens gefasst. Nicht dringliche Angelegenheiten werden in die nächste Sitzungsrunde verschoben. In Ausnahmefällen kann vom Oberbürgermeister im Wege der Eilentscheidung und nach Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden über unaufschiebbare Angelegenheiten entschieden werden.
Diese Vorgehensweise garantiert, dass der Fortgang laufender Bauprojekte nicht beeinträchtigt wird, da über Ausschreibungen und Vergaben rechtzeitig Beschluss gefasst werden kann.
„Es ist sehr wichtig, dass das Hauptorgan der Stadt stets über alle Vorgänge unterrichtet ist und das städtische Handeln eng mit den Mandatsträgern abgestimmt wird“, betont Oberbürgermeister Thilo Rentschler.
Mit den Fraktionsvorsitzenden wurde eine Wiederaufnahme der Sitzungen ab Mai wie folgt vereinbart:
„Gerade in Krisenzeiten dürfen demokratische Grundprinzipien nicht unterlaufen werden. Entscheidungsprozesse dürfen nicht ausschließlich in Krisenstäbe verlagert werden“, betont der Oberbürgermeister.
Die Sitzungen finden in der Stadthalle statt, so dass sowohl für die Ratsmitglieder als auch Besucher der notwendige Abstand eingehalten werden kann.