Kirchenbauförderung
Die Stadt Aalen fördert gemäß der Kirchenbauförderrichtlinie vom 01.09.2021 den Erhalt denkmalgeschützter Kirchen und Kapellen sowie den Neu- bzw. Umbau von kirchlichen Gemeindehäusern bzw. Gemeinderäumen, die dem allgemeinen Gemeindeleben zur Verfügung stehen.
Die Antragstellung kann mit Hilfe der entsprechenden Formulare, die im rechten Bereich zum Download bereit stehen, jährlich bis spätestens 31. August erfolgen.
Die Formulare sind ausgefüllt mit den entsprechenden Anlagen an die Stadtkämmerei (kaemmerei@aalen.de) zu schicken.
Mit der Maßnahme darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die städtische Zuschussbewilligung vorliegt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung einer Zuwendung besteht nicht.
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
Weitere Informationen