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Kirchenaustritt

Die Erklärung über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist beim zuständigen Wohnsitzstandesamt persönlich zur Niederschrift abzugeben oder in öffentlich beglaubigter Form einzureichen, das heißt, Abgabe der Erklärung bei einem Notar. Diese wäre dann wiederum dem Standesamt einzureichen.

Für Kinder unter 14 Jahren erklären die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt. 
Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. 
Kinder über 14 Jahre erklären ihren Kirchenaustritt selbst.

Wirksamkeit

Der Kirchenaustritt wird sofort mit der Abgabe der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • ggf. Geburts- bzw. Taufurkunde

Gebühr: 30 Euro pro Person

Unsere Anschrift

Marktplatz 30
73430 Aalen

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab über das Online-Buchungstool einen Termin mit uns.

Urkundenanforderung auf der Seite Bestellung von Personenstandsurkunden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht mit kommerziellen Online-Anbietern zusammenarbeiten!

Weitere Informationen

Ansprechpartner/in