Kindererziehungszeiten, Bescheinigung
Auf Anforderung des Rentenversicherungsträgers kann die Meldebehörde die Meldezeiten der Kinder und des erziehenden Elternteils für die eventuelle Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bescheinigen.
Zur Beantragung der Bescheinigung muss das Anforderungsschreiben des gesetzlichen Rententrägers und ein Ausweisdokument vorgelegt werden.
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
von 12 bis 14 Uhr – reserviert für online gebuchte Termine
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.45 Uhr,
von 12 bis 14 Uhr - reserviert für online gebuchte Termine
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Weitere Informationen
Ansprechpartner/in
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GeschäftsstellenleiterinSabine KlingTel.: 07361 9771-41Fax: 07361 9771-50E-Mail: rathaus.hofen@aalen.de