Dass Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise – zum Beispiel durch einen Jugendgemeinderat – beteiligt werden müssen, ist in der baden-württembergischen Gemeindeordnung (§ 41a) vorgeschrieben.
Im Herbst 2024 wird der Aalener Jugendgemeinderat zu folgenden Terminen neu gewählt:
Nachfolgend gibt es Informationen über den aktuellen JGR und das Verfahren für die Neuwahlen.
Der Aalener Gemeinderat hat am 23. März 2022 die Einrichtung eines Jugendgemeinderates (JGR) beschlossen. Dieser gibt Jugendlichen die Möglichkeit mitzureden und mitzuentscheiden. Nirgendwo kann man die Wirkung von Politik so direkt erleben wie in der eigenen Stadt. Der Jugendgemeinderat ist eine besonders interessante und intensive Form der Beteiligung.
Der Jugendgemeinderat vertritt die Interessen der Jugendlichen in Aalen. In ihm sitzen Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 20 Jahren. Er trifft sich regelmäßig und besitzt wichtige Rechte in allen Fragen, die Jugendliche betreffen. Er verfügt über ein eigenes Budget – also Geld, über dessen Verwendung er selbst bestimmt. Alle zwei Jahre wird der JGR von den Aalener*innen zwischen 14 und 22 Jahren gewählt; zum ersten Mal im Herbst 2022.
Für den Jugendgemeinderat hat der Aalener Gemeinderat im März 2022 eine Geschäftsordnung verabschiedet, die regelt, wie sich der JGR zusammensetzt und wie seine Arbeit funktioniert.
Der Jugendgemeinderat wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt, insgesamt 28 Sitze werden vergeben. Die Wahlen fanden zum ersten Mal im Herbst 2022 in Jugendforen in den verschiedenen Ortsteilen statt. Für die Zusammensetzung eines JGR gibt es unterschiedliche Modelle. In der Flächenstadt Aalen wird er aus den Ortsteilen besetzt, die, je nach Größe, unterschiedlich viele Vertreter*innen entsenden.
Zwei zusätzliche Sitze werden an Jugendliche mit Behinderung oder mit besonderen inklusiven Erfahrungen vergeben. Diese Kandidat*innen werden aus den Ortsteilen vorgeschlagen und dann vom BmB (Beirat von Menschen mit Behinderungen) nominiert.
Ablauf der Wahlen:
Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen muss für die Wahl erfüllt sein:
Potentielle Kandidat*innen können sich bei Bedarf unter 07361 524 97 12 beraten lassen.
Der JGR hält mindestens vier öffentliche Sitzungen im Jahr ab. Dafür erhalten alle Mitglieder eine offizielle Einladung von der Stadtverwaltung und Sitzungsgeld. Für die Verwaltung nehmen der Oberbürgermeister oder eine Vertretung an den Sitzungen teil. Verhandelt werden alle Themen, die für Jugendliche wichtig sind. Dabei bestimmt der JGR selbst, welche Themen er für jugendrelevant ansieht. Die erste Sitzung findet Anfang 2023 statt.
Der JGR hat ein Antrags-, Rede- und Anhörungsrecht im Gemeinderat und kann Arbeitsgruppen bilden (in anderen Städten waren das zum Beispiel Ausschüsse zu den Themen Social Media, Events, Rad & ÖPNV oder Sportveranstaltungen).
Für Aktionen und Gremien des JGR werden dessen Mitglieder während der Schulzeit, nach Absprache mit der Schule, freigestellt.
Der Jugendgemeinderat soll die Gesamtheit der Jugendlichen in der Vielfalt unterschiedlicher Hintergründe und Herkünfte bestmöglich abbilden.
Es gibt über den Jugendgemeinderat hinaus auch noch weitere Möglichkeiten sich einzubringen; zum Beispiel in den Jugendforen:
Die Foren sind eine offene Beteiligungsform, bei der interessierte Jugendliche freien Zugang haben und auch spontan teilnehmen können. Hier können zum Beispiel bestimmte Fragen und Ideen zur Situation vor Ort diskutiert werden. Die geheimen Wahlen für den Jugendgemeinderat werden in Aalen in den Jugendforen der verschiedenen Teilorte durchgeführt.
Eine Beteiligung kann auch außerhalb der Foren in Projekten und Events umgesetzt werden. Zum Beispiel, wenn es um die Gestaltung von Skateanlagen, Freizeitflächen oder Spielplätzen geht. Es können aber auch Ideen realisiert werden, wie die Durchführung eines Konzerts oder einer anderen Veranstaltung.
Folgende Vertreter*innen wurden bei den Jugendforen im Herbst 2022 in den Jugendgemeinderat gewählt:
Aalen-Kernstadt:
Dewangen:
Ebnat:
Fachsenfeld:
Hofen:
Unterrombach-Hofherrnweiler:
Unterkochen:
Waldhausen:
Wasseralfingen:
Als Vertreterin mit Inklusionserfahrungen wurde Michaela Sheytelmann vom Beirat von Menschen mit Behinderungen in den Jugendgemeinderat gewählt.
Die zum Download verfügbaren Dateien sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei. Personen, die Unterstützung und Informationen zur Jugendbeteiligung wünschen, können sich an Herrn Reiner Peth, Telefon: 07361 52-49712, E-Mail: reiner.peth@aalen.de wenden.