Ab Freitag, 4. Juni, sind wieder Bibliotheksbesuche ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Allerdings ist dann die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests, einer Impf- oder Genesenenbescheinigung erforderlich.
Nach der jüngsten Coronaverordnung des Landes dürfen Bibliotheken in Baden-Württemberg bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder Besucher*innen ohne vorherige Terminvereinbarung in ihre Räume lassen. Allerdings ist dann wie beim Einkauf im Einzelhandel ein negativer Test-, ein Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Ein negativer Testnachweis darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein. „Wir hätten unserer Leserschaft gerne weiterhin Besuche mit vorheriger Terminvereinbarung („Click and Meet“) und ohne Test angeboten, solange die Inzidenz noch über 50 liegt“, so Bibliotheksleiter Michael Steffel. Doch das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst habe ausdrücklich klargestellt, dass ein negativer Test-, Impf- oder Genesenennachweis auch dann erforderlich sei, wenn sich eine Bibliothek weiterhin für das Modell des „Click and Meet“ entscheide. Steffel hofft jetzt auf ein rasches Sinken der 7-Tage-Inzidenz auf unter 50: „Dann entfällt auch die Vorlage eines negativen Tests oder einer Impf- oder Genesenenbescheinigung.“ Bis dahin gilt ab Freitag, 4. Juni, für Besuche in den vier Aalener Bibliotheken: keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich, aber es muss ein tagesaktueller negativer Corona-Test
oder ein Impf- bzw. Genesenennachweis vorgelegt werden.
Info:
Ausführliche Informationen zu den geänderten Zutrittsberechtigungen sind auf www.stadtbibliothek-aalen.de zu finden.