Wichtiger Hinweis für Wohngeldhaushalte mit Kindern unter 18 Jahren
Kinder und Jugendliche haben aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie schwierige Zeiten hinter sich: lange Zeit Distanzunterricht, Sorgen um die berufliche Ausbildung, kaum Kontakte zu Freunden, kaum Möglichkeiten, Hobbys und Sport nachzugehen und einiges mehr.
Um sie zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen Kinderfreizeitbonus von einmalig 100 Euro je Kind für Familien auf den Weg gebracht.
Familien, die Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, beziehen den Bonus automatisch. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Dieser kann formlos erfolgen. Alternativ kann auch das offizielle Antragsformular ausgefüllt werden. Den Antrag sowie weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus finden Sie auf der Internetseite der Familienkasse.
Der Antrag und der aktuelle Wohngeldbescheid können per E-Mail an
Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de oder an
Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-Ost@arbeitsagentur.de oder alternativ per Post an
Familienkasse Baden-Württemberg-Ost, Bleichstr. 12, 73033 Göppingen gesendet werden.
Bei Fragen steht Ihnen die Wohngeldbehörde der Stadt Aalen unter 07361 52-1256 oder wohngeld@aalen.de zur Verfügung.
Wir schätzen Ihre Privatsphäre. Daher bitten wir Sie hiermit um Erlaubnis, die folgenden Technologien zu verwenden:
Speicherung von Einstellungen dieser Anwendung, Vorlesefunktion für Text, Schriftdarstellung, Kartenanzeige & Abspielen von Videos.
Sie können Ihre Einwilligung später zu jederzeit ändern/widerrufen (Cookie-Einstellungen)