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Investition in die Zukunft – Hofen will ELR-Förderung beantragen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum lohnt sich vor allem für private Vorhaben

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR-Programm genannt, Dörfer und Gemeinden in ländlich geprägten Gegenden. Sie sollen als Standort zum Leben und Wohnen, aber auch als Wirtschaftsstandort weiterentwickelt werden. Besonderes Augenmerk wird auf die vielerorts vom Aussterben bedrohten Ortskerne gelegt. Diese wieder zu beleben und den enormen Flächenverbrauch auf dem Land zu reduzieren, ist vorrangiges Ziel. Die Stadt Aalen möchte mit dem Ortsteil Hofen in das Entwicklungsprogramm aufgenommen werden, da der demografische und wirtschaftlichen Strukturwandel auch in Hofen zu spüren ist. Hierzu fand am Dienstag, 31.3. in der Glück-Auf-Halle eine erste Bürgerinformation statt, um die Bürgerschaft so früh wie möglich an den städtischen Planungen zu beteiligen.

Wie bleibt Hofen ein attraktiver Ort? Was ist erforderlich, damit Hofen zukunftsfähig bleibt? Und was können die Bürgerinnen und Bürger selbst dazu beitragen?
Rund 50 Bürgerinnen und Bürger waren gekommen, um sich über diese Zukunftsperspektive für ihren Heimatort zu informieren. Trotz seiner landschaftlich reizvollen Lage, der hervorragenden Anbindung an lokale und überregionale Infrastrukturen und der dezentralen Gewerbeansiedlung müsse Hofen fit für die Zukunft gemacht werden, um die bisherige Lebensqualität zu sichern, erklärte Ortsvorsteher Patriz Ilg nachdrücklich den anwesenden Zuhörern.

Bürgerbeteiligung – Fragebogenaktion für Hofen und die Teilorte

Die intensive Beteiligung der Bürgerschaft  ist ein wichtiges Kriterium, um überhaupt in das Förderprogramm aufgenommen zu werden. So sollen mit Hilfe einer Fragebogenaktion deren Wünsche und Anregungen ermittelt werden. Die Ergebnisse werden dann in den Antrag an das Land einfließen  Die Aufnahme in das ELR-Programm hänge ganz entscheidend von der Mitwirkungsbereitschaft der Bürger ab.

Der Fragebogen kann sowohl auf den Homepage der Stadt Aalen (www.aalen.de) heruntergeladen als auch in der Ortschaftsverwaltung von Hofen abgeholt werden.

Die Umfrage läuft bis zum 20.4.2015  und das Ergebnis wird Ende Mai öffentlich vorgestellt werden. Die bis dahin eingegangenen Meldungen mit privaten Investitionsvorhaben können während zweier Beratungstage im Rathaus Hofen eingehend besprochen werden. Interessierte Bauherren und Eigentümer können sich an diesen Tagen über Fördermöglichkeiten für ihre Vorhaben beraten lassen.

Private Investitionen sind förderfähig

Nicht nur kommunale Maßnahmen finden Aufnahme in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, vor allem private Bauvorhaben  – sowohl Neu- als auch Umbauten – sind förderfähig und elementar wichtig, damit der städtische Antrag beim Land Erfolg hat. Nur mit einer ausreichenden Anzahl an privaten Investitionsvorhaben, wird der Antrag für Hofen  ELR-Fördermittel zu erhalten von  Erfolg gekrönt sein.
Für die Teilorte Attenhofen, Oberalfingen, Wagenrain oder Heimatsmühle lohnt es sich ebenfalls über umfassende Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen nachzudenken. Das Regierungspräsidium hat grünes Licht gegeben, dass Anträge aus den Teilorten ebenso förderfähig sind.

Bauherren und Eigentümer, die bereits konkrete Maßnahmen ins Auge fassen, können bis zum September 2015 einen Förderantrag stellen. Die Maßnahme darf jedoch nicht vorher begonnen werden, da eine nachträgliche Förderung ausgeschlossen ist.  Die Förderanträge werden zusammen mit dem Entwicklungskonzept im Rahmen des ELR-Aufnahmeantrags von der Landsiedlung ausgearbeitet und dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorgelegt. Im Frühjahr des darauffolgenden Jahres werden die Förderbescheide ausgestellt.

Förderfähig sind:

  • die Modernisierung von Wohngebäuden, um zeitgemäße Wohnverhältnisse zu schaffen
  • die Umnutzung leerstehender Gebäude und Gebäudeteile, wie z.B. die Umnutzung von Scheunen und Wirtschaftsgebäuden und Bühnenräumen zu Wohnzwecken / gewerblichen Zwecken
  • die Neubebauung von ungenutzten innerörtlichen Grundstücken mit ortsangepassten Gebäuden

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt in der Regel für den Fördertatbestand Wohnen 30% und max. 20.000.-€, bzw. 50.000.-€ bei einer Umnutzung.

Weitere Fördermöglichkeiten:

  • Förderschwerpunkt Arbeiten – Maßnahmen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben
  • Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen – Maßnahmen zur Förderung des Gemein-schaftslebens in der Gemeinde
  • Förderschwerpunkt Grundversorgung – Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen

Zeitplan und Informationen

Die Stadt Aalen muss den Antrag mit einem umfassenden Entwicklungskonzept  bis Ende Oktober beim Land vorlegen. Im Auftrag der  Stadt Aalen wird die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH aus Stuttgart die Fördermaßnahmen betreuen und ist zugleich Ansprechpartner für die Ausarbeitung und Beratung der Förderanträge.

Information

Für Rückfragen stehen Ihnen die Geschäftsstelle Hofen (Frau Bantel: 07361 977141), das Stadtplanungsamt (Frau Wede: 07361 52-1501)  und die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH (Frau Wieland: 0711 6677-3290) zur Verfügung.

© Stadt Aalen, 07.04.2015