Information zu den Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai

Am 26. Mai 2019 sind Europa- und Kommunalwahlen.

Wer wählt den Gemeinderat?

Der Gemeinderat wird von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt. Wahlberechtigt ist, wer

  • Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes ist
    oder
  •  die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist
    und
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt.


Alle Wahlberechtigten sind im Wählerverzeichnis registriert, das in jedem Wahlbezirk geführt wird. Rechtzeitig vor der Wahl wird den Wahlberechtigten der Wahlbenachrichtigungsbrief zugeschickt. Darauf ersichtlich ist der Wahltermin sowie die Adresse und die Öffnungszeiten des Wahllokals. Mit dieser Mitteilung kann auch die Briefwahl beantragt werden.

Wie viele Stimmen hat jeder Wähler und jede Wählerin?

In Aalen hat jeder Wähler und jede Wählerin 41 Stimmen. Da unechte Teilortswahl stattfindet, sind die Bewerberinnen und Bewerber getrennt nach Wohnbezirken aufgeführt. Zu wählen sind 41 Mitglieder des Gemeinderats und zwar

16 Vertreter/Vertreterinnen für den
Wohnbezirk Aalen

2 Vertreter/Vertreterinnen für den
Wohnbezirk Dewangen

2
Vertreter/Vertreterinnen für den
Wohnbezirk Ebnat

2
Vertreter/Vertreterinnen für den
Wohnbezirk Fachsenfeld

2 Vertreter/Vertreterinnen für den
Wohnbezirk Hofen

3 Vertreter/Vertreterinnen für den
Wohnbezirk Unterkochen

5 Vertreter/Vertreterinnen für den
Wohnbezirk Unterrombach

2 Vertreter/Vertreterinnen für den
Wohnbezirk Waldhausen

7 Vertreter/Vertreterinnen für den
Wohnbezirk Wasseralfingen

Jeder Wahlberechtigte hat somit 41 Stimmen.

Was bedeutet unechte Teilortswahl?

In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können durch die Hauptsatzung sogenannte Wohnbezirke mit der Bestimmung gebildet werden, dass die Sitze nach einem bestimmten Zahlenverhältnis mit Vertretern der verschiedenen Wohnbezirke zu besetzen sind. Mit der unechten Teilortswahl wird gewährleistet, dass die Ortsteile im Gemeinderat vertreten sind.

© Stadt Aalen, 23.04.2019