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Information an die Bürgerschaft

Rederecht bei Sitzungen des Gemeinderates und des Ortschaftsrates

Aus gegebenem Anlass möchte ich die Bürgerschaft darüber informieren, dass bei Sitzungen des Ortschaftsrates nur die Mitglieder des Gremiums ein Rederecht haben. Anders verhält es sich, wenn der Tagesordnungspunkt „Bürgerfragestunde" auf der Tagesordnung steht.

Eine „Bürgerfragestunde" wird in einer der nächsten Ortschaftsratsitzungen auf die Tagesordnung aufgenommen. Bürger haben dann die Möglichkeit, in der öffentlichen Fragestunde ihr Anliegen vorzutragen.

Die Sitzungen des Ortschaftsrates sind nach § 35 der Gemeindeordnung öffentlich. Nicht öffentlich sind Sitzungen dann, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern.

Heidemarie Matzik

Ortsvorsteherin

© Stadt Aalen, 18.12.2015