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Ihr Antrag auf Kulturförderung

Auch für das Jahr 2022 können ortsansässige Vereine, die zum kulturellen Leben der Stadt beitragen, Fördermittel beantragen. Die Formulare stehen auf der städtischen Homepage zum Download bereit.

Die Stadt Aalen unterstützt die Vereine mit kultureller Zielsetzung auf der Grundlage der allgemeinen Förderrichtlinien. Wie bisher können Zuschüsse wie z.B. für die Reparatur von Instrumenten oder die Erstattung der Nutzungsgebühren städtischer Proberäume beim Kulturamt beantragt werden.

Mit Wirkung zum 13.01.2021 wurden neue Förderungsrichtlinien der Stadt Aalen im Kulturbereich durch den Gemeinderat beschlossen. Durch die Anpassung haben nun auch Vereine und Vereinigungen in den Bereichen Tanz, Literatur/Theater, Kunst, Traditionspflege und Folklore sowie organisierte Jugendbands die Möglichkeit eine Förderung zu beantragen.

Die Förderung der Jugendarbeit in kulturellen Vereinigungen im Sinne der Kulturförderung der Stadt Aalen ist dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung ein besonderes Anliegen gewesen.

INFO:

Die Förderrichtlinien sowie die notwendigen Formulare sind auf der städtischen Website eingestellt und können von dort heruntergeladen werden. Unter dem Suchbegriff „Kulturförderung“ sind auf der Homepage www.aalen.de alle erforderlichen Anträge zu finden.

Bitte Formulare ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen an das Amt für Kultur und Tourismus senden.

Die Anträge auf  Kulturförderung müssen bis spätestens 1. Juli 2022 eingegangen sein, um für eine Förderung in diesem Jahr berücksichtigt zu werden.

© Stadt Aalen, 03.06.2022