Suche schließen

Hinweise zu Reisepässen und Kinderreisepässen

Abschaffung Kinderreisepass

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden.

Die Abschaffung des Kinderreisepasses begründet sich darin, dass dieses Dokument ohne Chip und Sicherheitsmerkmale und der maximalen Gültigkeit von einem Jahr nicht mehr überall als Ausweisdokument anerkannt wird.

Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter – mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (Link: www.auswaertiges-amt.de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) findet man Reise- und Sicherheitshinweise zum jeweiligen Reiseland.

Erhöhung Reisepassgebühr

Zum Jahresbeginn erhöht sich die Reisepassgebühr von 60 Euro auf 70 Euro. 
Von der Erhöhung betroffen ist der 10-jährige Reisepass, der für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt wird.
Die Gebühr von Reisepässen für Personen unter 24 Jahren ist von der Erhöhung nicht betroffen und bleibt bei 37,50 Euro.

© Stadt Aalen, 14.12.2023