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Hausmüll gehört nicht in öffentliche Mülleimer

Immer wieder stellen die Müllbeauftragten der Stadt Aalen sowie die Beschäftigten der Stadtreinigung fest, dass in öffentlichen Mülleimern privater Haus-/Restmüll etc. entsorgt wird.

Das Bild zeigt eine Bushaltestelle vor einem Friedhof, in deren Mülleimer eine Tüte mit Hausmüll steckt.
Die Entsorgung von privatem Müll in öffentlichen Mülleimern gilt als Ordnungswidrigkeit (© Stadt Aalen)

Es wird darauf hingewiesen, dass die öffentlichen Mülleimer ausschließlich für die Entsorgung von Müll dienen, der unterwegs anfällt. Hierbei wird von kleinen Mengen ausgegangen. Es ist nicht erlaubt, dort privaten Müll aller Art zu entsorgen. 

Die Entsorgung von privatem Müll in öffentlichen Müllbehältern gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Bürgerschaft wird deshalb gebeten, die öffentlichen Mülleimer ausschließlich für den unterwegs anfallenden Müll zu verwenden.
 

INFO

Es wird um Mitwirkung gebeten. 
Beobachtungen können per E-Mail: ordnungsamt@aalen.de oder unter der Telefonnummer: 07361 52-1109 gemeldet werden.
 

© Stadt Aalen, 01.09.2023