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Haushalt 2025

Auf dem Bild ist eine Sitzung im Großen Sitzungssaal des Aalener Rathauses zu sehen.
Sitzung im Großen Sitzungssaal des Aalener Rathauses (© Stadt Aalen)

Bestandteil und Inhalte

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung, die jedes Jahr durch den Gemeinderat der Stadt Aalen erlassen wird.

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Erträge, die zu leistenden Aufwendungen, die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen sowie den Stellenplan.

Ferner ist der Haushaltsplan in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt gegliedert.

Drei-Komponenten-Rechnung

Das Haushalts- und Rechnungswesen gliedert sich in eine Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Man spricht bei diesen drei Bestandteilen auch von der Drei-Komponenten-Rechnung.

Die Ergebnisrechnung beinhaltet die ergebniswirksamen Vorgänge der laufenden Verwaltungstätigkeit. Sie ist mit einer handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar. Ihr Ergebnis erhöht oder reduziert die Kapitalposition in der Vermögensrechnung (Bilanz). Die Ergebnisrechnung übernimmt im wesentlichen die Funktion des bisherigen Verwaltungshaushalts.

Die Finanzrechnung enthält sämtliche Ein- bzw. Auszahlungen einer Rechnungsperiode. Die Finanzrechnung gibt unterjährig und beim Jahresabschluss Auskunft über die Liquiditätslage. Sie zeigt die Änderungen des Bestands an liquiden Mitteln, da der Saldo der Finanzrechnung die Position der liquiden Mittel in der Vermögensrechnung (Bilanz) erhöht oder reduziert. Im Unterschied zur handelsrechtlichen Kapitalflussrechnung wird sie ganzjährig geführt und nicht nachträglich abgeleitet. Die Finanzrechnung übernimmt mit der Investitions- und Finanzierungsplanung die bisherige Funktion des Vermögenshaushalts und bzgl. der Liquiditätsplanung die Funktion des Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge.

Die Vermögensrechnung (Bilanz) beinhaltet die Gegenüberstellung von Vermögen und Finanzmitteln. Sie ist mit der Bilanz des kaufmännischen Rechnungswesens vergleichbar. Sie berücksichtigt allerdings kommunale Besonderheiten.

Das NKHR erfordert die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die erstmalig das gesamte Vermögen sowie die gesamten Verbindlichkeiten einer Stadt oder Gemeinde darstellt.

Die zum Download verfügbaren Dateien sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei. Personen, die Unterstützung und Informationen zum Haushaltsplan wünschen, können per E-Mail unter kaemmerei@aalen.de oder telefonisch unter 07361 52-2328 Kontakt aufnehmen. 

Zeitplan

Bevor der Haushalt verabschiedet wird, beraten der Gemeinderat und die Ortschaftsräte in mehreren Sitzungen den Haushaltsplanentwurf.

  • Donnerstag, 21. November 2024 Gemeinderat: 
    Haushaltseinbringung und Haushaltsrede des Oberbürgermeisters
    Der Oberbürgermeister und die Kämmerei stellen die wesentlichen Punkte des Haushaltsplanentwurfs vor. 
     
  • Donnerstag, 28. November 2024 Gemeinderat: 
    Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf
     
  • Donnerstag, 19. Dezember 2024 Gemeinderat: 
    Haushaltsreden der Fraktionen, Gruppierungen, Mitglieder des Gemeinderats
    Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte äußern sich zum Haushaltplanentwurf und stellen Anträge für den Haushalt 2025.
     
  • Montag, 13. Januar – Mittwoch, 22. Januar 2025 Ortschaftsräte: 
    Haushaltsberatung in den Ortschaftsräten
    Der Haushaltsplan 2025 wird in den Ortschaftsräten vorgestellt und diskutiert. 
     
  • Donnerstag, 23. Januar 2025 Gemeinderat: 
    Beratung der Haushaltsanträge der Fraktionen, Gruppierungen, Mitglieder des Gemeinderats
     
  • Donnerstag, 20. Februar 2025 Gemeinderat: 
    Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und des Stellenplans.