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Haushalt 2025

Auf dem Bild ist eine Sitzung im Großen Sitzungssaal des Aalener Rathauses zu sehen.
Sitzung im Großen Sitzungssaal des Aalener Rathauses (© Stadt Aalen)

Bestandteil und Inhalte

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung, die jedes Jahr durch den Gemeinderat der Stadt Aalen erlassen wird.

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich eingehenden Erträge, die zu leistenden Aufwendungen, die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen sowie den Stellenplan.

Ferner ist der Haushaltsplan in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt gegliedert.

Zeitplan

Bevor der Haushalt verabschiedet wird, beraten der Gemeinderat und die Ortschaftsräte in mehreren Sitzungen den Haushaltsplanentwurf.

  • Donnerstag, 21. November 2024 Gemeinderat: 
    Haushaltseinbringung und Haushaltsrede des Oberbürgermeisters
    Der Oberbürgermeister und die Kämmerei stellen die wesentlichen Punkte des Haushaltsplanentwurfs vor. 
     
  • Donnerstag, 28. November 2024 Gemeinderat: 
    Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf
     
  • Donnerstag, 19. Dezember 2024 Gemeinderat: 
    Haushaltsreden der Fraktionen, Gruppierungen, Mitglieder des Gemeinderats
    Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte äußern sich zum Haushaltplanentwurf und stellen Anträge für den Haushalt 2025.
     
  • Montag, 13. Januar – Mittwoch, 22. Januar 2025 Ortschaftsräte: 
    Haushaltsberatung in den Ortschaftsräten
    Der Haushaltsplan 2025 wird in den Ortschaftsräten vorgestellt und diskutiert. 
     
  • Donnerstag, 23. Januar 2025 Gemeinderat: 
    Beratung der Haushaltsanträge der Fraktionen, Gruppierungen, Mitglieder des Gemeinderats
     
  • Donnerstag, 20. Februar 2025 Gemeinderat: 
    Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und des Stellenplans.