Gutachterausschuss
Willkommen beim Gutachterausschuss Aalen-Essingen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein selbstständiges und unabhängiges Kollegialgremium. Er ist gesetzlich beauftragt, die Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt im Zuständigkeitsbereich transparent darzustellen.
Im Baugesetzbuch §§ 192 ff. und der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg (GuAVO) sind folgende Aufgaben geregelt:
- Erstellung von Verkehrswertgutachten
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten (BRW)
- Erteilung von schriftlichen und mündlichen Auskünften
- Ableitung von erforderlichen Daten für die Wertermittlung
Zuständigkeitsbereich
Der Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschuss Aalen-Essingen bezieht sich seit 01.01.2021 auf das Stadtgebiet Aalen und das Gebiet der Gemeinde Essingen (Verwaltungsvereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Aalen-Essingen, genehmigt durch das RP Stuttgart am 07.12.2020, Bekanntmachungen von 16.12.2020 bzw. 12.2020)
Mitglieder
Für die Periode 2025 bis 2028 wurde am 12.12.2024 durch den Gemeinderat der Stadt Aalen folgender Gutachterausschuss bestellt:
- Annette Wengert
- Dipl.-Ing. Architektur Yvonne Maierhöfer
- Dipl.-Ing. (FH) Bauwesen Thorsten Abele,
Bauschadensgutachter, beratender Ingenieur der Ingenieurkammer Baden-Württemberg
- Dipl.-Ing. (FH) Bauwesen Jürgen Benasseni,
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten und für Schäden an Gebäuden
- Stefan Blessing, Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Ge-prüfter Wirtschaftsfachwirt (IHK)
- Harry Christlieb,
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von unbebauten und be-bauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
- Arno Dangelmaier,
B.A. Management (Schwerpunkt Real Estate), Diplom-Immobilienwirt (DIA), Immobilienfachwirt (IHK)
- Dietmar Diebold,
Spezialist für Gewerbeimmobilien, Vermietung und Vermittlung
- Juristin Nadine Donner,
Freie Sachverständige für Immobilienbewertung (WertCert), Sachverständige Immobilienbewertung D1 (DEKRA) Immobilienmaklerin (IHK)
- Uwe Hauser,
Diplom-Immobilienwirt (VWA), Hausverwalter
- Dipl.-Betriebswirt (FH) Friedrich Kiefer,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken (IHK Heilbronn-Franken)
- Hariolf Löffelad,
Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien ZIS Sprengnetter Zert (S), Bankbetriebswirt
- Dipl.-Ing. Architektur Yvonne Maierhöfer,
Sachverständige (TÜV/HypZert) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Dipl.-Ing. agr. (FH) Lukas Nagler, Öffentlich bestellter Sachverständiger für landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung
- Michael Schäfer, Diplom-Immobilienökonom (DHBW Stuttgart), Asset Manager (DIA)
- Dipl.-Ing. (FH) Bauwesen Rolf Schmid,
Bausachverständiger Finanzamt Aalen
- Sandra Schwarzkopf,
Immobilienkauffrau, Immobilienmaklerin
- M. Sc. Immobilientechnik und Wirtschaft Eugen Stoll, Leiter Abteilung Grund-stücksbewertung Stadt Aalen, Leiter Geschäftsstelle Gutachterausschuss
- B. Sc. Franziska Tagscherer, Prokuristin,, Teamleitung Projektmanagement, Operative Leitung Immobilienmanagement und Bauprojektmanagement
- Dipl.-Ing. Maschinenbau Heike Uder-Heise,
Sachverständige (DIAZert) DIN EN ISO/EC 17024 für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV aller Immobilienarten (LF)
- Annette Wengert,
Verwaltungsangestellte Gemeinde Essingen (Baurecht,Geoinformation), ehem. Leiterin der Geschäftsstelle Gutachterausschuss Essingen
- Christian Wiedmann, Wirtschaftsdiplom, Betriebswirt (VWA), Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
Amtsinspektor Ralf Hansmann, FA Aalen
Dipl.-Ing. (FH) Bauwesen Rolf Schmid, FA Aalen (Stellvertreter)
Anforderungen und Pflichten
Die ehrenamtlichen bestellten Gutachter sind in der Bewertung von Immobilien sachkundig und erfahren sowie nach § 3 GuAVO verpflichtet, die Aufgaben gewissenhaft und unabhängig zu erfüllen. Sie unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen in zu beschließenden Sachen nicht befangen sein. Bei der Erstattung von Gutachten wird der Gutachterausschuss regelmäßig in der Besetzung mit dem Vorsitzenden bzw. eines Stellvertreters sowie mindestens zwei weiteren Gutachtern tätig.