Nicht nur zur Urlaubzeit, sondern das ganze Jahr hinweg werden Urlaubsreisen geplant. Deshalb empfiehlt das Bürgeramt, die Reisedokumente rechtzeitig zu prüfen.
Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt. Dadurch kann es zu Bearbeitungszeiten von 3 bis 4 Wochen kommen.
Aber nicht nur für Urlaubsreisen ist die Gültigkeit der Ausweisdokumente wichtig. In Deutschland gilt allgemein eine Ausweispflicht für alle Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahren. Darüber hinaus ist es ärgerlich, wenn erst an der Grenze bzw. am Flughafen auffällt, dass das Ausweisdokument abgelaufen ist. Wer rechtzeitig nachschaut, ob seine Dokumente noch gültig sind, spart sich somit im Zweifel eine Menge Ärger.
Reisedokumente rechtzeitig beantragen
Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden.
Deutsche Staatsangehörige können - unabhängig vom Alter – mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit.
Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes beim Bürgeramt werden folgende Unterlagen benötigt:
Hinweis: Da bei der Dokumentenbeantragung nach Einbürgerung Verschiedenes anhand der vorzulegenden Unterlagen zu klären, prüfen und erfassen ist, muss hierfür im Vorfeld ein Termin vereinbart werden. (www.aalen.de/terminbuchung)
Für alle Fragen rund um das Thema „Beantragung von Ausweisdokumenten“ steht das Team vom Bürgeramt Aalen während der Öffnungszeiten telefonisch unter der Telefonnummer 07361 52-1087 zur Verfügung. Auch ein Blick auf die städtische Homepage www.aalen.de kann hilfreich sein. Dort können sich Bürgerinnen und Bürger über die Antragsmodalitäten zu den bestimmten Ausweisdokumenten informieren.
Unter www.auswaertiges-amt.de gibt es Informationen über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes.
Wichtiger Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass Verlust gemeldete Dokumente nach dem Wiederauffinden grundsätzlich der Passbehörde vorzulegen sind, um die Löschung aus den Sachfahndungsdateien zu veranlassen. Erst nach Löschung aus den Sachfahndungsdateien kann das Dokument (wenn kein neues Dokument ausgestellt wurde) bis zum Ende des regulären Gültigkeitszeitraums wieder verwendet werden.