Grundstücksrechte: Gegenstandslosigkeit
Grundstücke sind oft mit dinglichen Rechten belastet (Wege-, Leitungs- und Überfahrtsrechte). Diese Belastungen sind konkret festgelegt; das heißt, dass bei einer Aufteilung von Grundstücken unbelastete Teile veräußert oder anderen Grundstücken zugeschrieben werden.
Somit sind die dinglichen Rechte für den unbelasteten Grundstücksteil gegenstandslos. Dies wird mit einer solchen Bescheinigung dem Grundbuchamt gegenüber belegt.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
Weitere Informationen
Ansprechpartner/in
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AbteilungsleiterWolfgang HindererTel.: 07361 52-1887Fax: 07361 52-1902E-Mail: stadtmessungsamt@aalen.de