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Grundsteuerreform

Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer in Baden-Württemberg. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.

Auf dem Bild ist das Aalener Rathaus mit dem bunten Kunstwerk auf dem Rathausvorplatz zu sehen.
(© Stadt Aalen)

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden alle Grundstücke von den Finanzämtern neu bewertet. Die Ergebnisse der Neubewertungen wurden von den Finanzämtern in Form eines Grundsteuerwertbescheids und eines Grundsteuermessbescheids verschickt.

Wichtig: Informationen über die Höhe des Grundsteuerwerts und Grundsteuermessbetrags können beim Finanzamt Aalen eingeholt werden. Fragen zu diesen Themen beantwortet das zuständige Finanzamt. Tel.: 07361 9578-0

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/6323784#anker6323788

Grundsteuerrechner

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Mit dem Grundsteuerrechner können alle Aalener Bürgerinnen und Bürger den voraussichtlichen Betrag ihrer Grundsteuer errechnen. Dafür ist der vom Finanzamt Aalen zugeschickte Steuermessbetrag erforderlich. 

Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, die ausschließlich den Kommunen zusteht.
Damit werden u.a. wichtige kommunale Aufgaben finanziert (z.B. öffentliche Infrastruktur, Kindergärten, u.v.m.)

Insgesamt soll es durch die Grundsteuerreform zu keiner Erhöhung des Gesamt-Grundsteueraufkommens der Gemeinde gegenüber 2024 kommen (Aufkommensneutralität). Aus diesem Grund werden die Hebesätze angepasst.
Allerdings kann es durch die veränderte Bewertungsgrundlage der einzelnen Grundstücke teils zu „Belastungsverschiebungen“ kommen, obwohl die Aufkommensneutralität insgesamt eingehalten wurde.
Das heißt, manche Grundstückseigentümer müssen mehr als in den bisherigen Jahren bezahlen und manche weniger.
Dies ist die Konsequenz daraus, dass in Baden-Württemberg ausschließlich die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert maßgebend für den Grundstückswert und somit letztendlich für die Grundsteuer ist.

Die Höhe der neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden am 24. Oktober 2024 vom Gemeinderat der Stadt Aalen beraten. Folgende Hebesätze werden ab 1. Januar 2025 angewendet:
Hebesatz Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen): 300 Prozent
Hebesatz Grundsteuer B (bebaute und unbebaute, private sowie gewerbliche Grundstücke): 239 Prozent

Anfang Januar 2025 werden dann die neuen Grundsteuerbescheide verschickt.
Die Zahltermine der Grundsteuer bleiben gleich: 15.02./15.05./15.08./15.11.
Die Regelungen für Kleinbeträge bis 30 € und Jahreszahler bleiben bestehen. Die genauen Regelungen und Zahltermine sind dem Steuerbescheid zu entnehmen.

Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer wurden bereits im Jahr 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Finanzamt abzugeben. Anhand der eingegangenen Grundsteuererklärungen wurde/wird der Grundsteuerwert, im Folgenden der Grundsteuermessbetrag und letztlich der Grundsteuerbetrag ermittelt.

Grundsteuer A: die Bewertung erfolgt durch ein typisierendes Ertragswertverfahren 

Rückfragen zur Grundsteuer A sollten aufgrund der komplexen Berechnung direkt  an das zuständige Finanzamt gestellt werden.

Grundsteuer B: In Baden-Württemberg gilt für die Bewertung das sog. modifizierte Bodenwertmodell.
Die Berechnung erfolgt in 3 Schritten:
Schritt 1:
Zuständigkeit Finanzamt – Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Grundsteuerwertbescheid. Dieser errechnet sich folgendermaßen:
Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert

Schritt 2:
Zuständigkeit Finanzamt – Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Grundsteuermessbescheid. Dieser errechnet sich folgendermaßen:
Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl (1,3 ‰ -30 % Abschlag für Wohnen) = Grundsteuermessbetrag
Die Grundsteuermesszahl beträgt laut Gesetz 1,3 Promille, für Grundstücke mit überwiegender Wohnnutzung wurde diese um 30 Prozent reduziert.
Schritt 3:
Zuständigkeit Stadt Aalen – Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Grundsteuerbescheid. Dieser errechnet sich folgendermaßen:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuerbetrag
Der Hebesatz wird vom Gemeinderat beschlossen.

Bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch nach altem Recht erhoben.
Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Die Zahltermine sind dem Steuerbescheid zu entnehmen.

Für die Festlegung der Bodenrichtwerte sind die unabhängigen Gutachterausschüsse der Kommunen zuständig. 
Der für Steuerzwecke benötigte Bodenrichtwert kann seit dem 1. Juli 2022 auf der landesweiten Informationsseite unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde_DE/Startseite/Grundsteuer-neu?QUERYSTRING=grundsteuer bzw. https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&lang=de
und auf der Internetseite der Stadt Aalen unter https://www.aalen.de/bodenrichtwerte.27402.25.htm abgerufen werden.