Grundsteuer
Die Grundsteuer wird nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes festgesetzt und erhoben. Sie ist eine Objektsteuer, d. h. der Steuergegenstand wird nach seinem Wert oder Ertrag erfasst, ohne dass es dabei auf die wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse des Eigentümers ankommt.
Verfahrensablauf
Steuergegenstand ist jeder Grundbesitz, unabhängig ob er bebaut oder unbebaut ist, ob er land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient.
Besteuerungsgrundlage und für die Gemeinde bindend ist der durch das Finanzamt festgestellte Einheitswert und der Steuermessbetrag. Der Jahresbetrag der Grundsteuer ergibt sich durch Multiplikation des Hebesatzes mit dem Steuermessbetrag.
Hebesatz und Fälligkeit
Der Hebesatz in Aalen beträgt für die Grundsteuer 300% (land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen), für die Grundsteuer B 370% (private/betriebliche, bebaute/unbebaute Grundstücke).
Die Grundsteuer ist zu je einem Viertel des Jahresbetrags am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten. Ausgenommen hiervon sind Kleinbeträge und Jahreszahlung. Bei Jahreszahlung ist der Jahresbetrag zum 01.07. insgesamt zu entrichten. Sie kann bis zum 30.09. für das Folgejahr bei der Steuerabteilung beantragt werden.
Die Grundsteuer kann durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Der Steuerbescheid gilt deshalb so lange, also auch für die folgenden Jahre, bis er durch einen neuen Steuerbescheid ersetzt wird.
Sonstiges
Bei Eigentumswechsel während des Jahres (maßgebend sind die Verhältnisse zum 01.01.) bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Eigentumsübergang stattgefunden hat. Die Zahlungspflicht für die Grundsteuer endet jedoch erst mit Erhalt eines Aufhebungsbescheides. Eventuell zu viel bezahlte Grundsteuer wird dann als Guthaben ausgewiesen. Im Kaufvertrag getroffene Vereinbarungen (z. B. Erstattung der Grundsteuer oder Nießbrauchsregelungen) sind privatrechtlicher Natur.
Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner. Der Grundsteuerbescheid ergeht jedoch nur an einen Zustellungsvertreter der Eigentümer mit Wirkung für und gegen alle Steuerpflichtigen.
Weitere Hinweise
Sollten Sie Fragen zur Grundsteuer generell oder zu Steuerbescheiden haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Bei Zahlungsangelegenheiten (Erstattungen, Abbuchungsaufträge, Mahnungen o.ä.) wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse Aalen.
Für den Grundsteuermessbescheid ist die Bewertungsstelle des Finanzamtes Aalen zuständig (Telefon 9578-0).
Grundsteuerreform
Die Reform der Grundsteuer wurde bundesweit wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Daher werden alle Grundstücke sowie Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet.
Baden-Württemberg hat dafür im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen.
Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung.
Dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer werden auf dieser Seite beantwortet.
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