Zur Erreichung der Klimaziele des Bundes, des Landes und der Kommunen ist der Ausbau erneuerbarer Energien eine zentrale Aufgabe. Mit der am 1. Januar 2022 in Baden-Württemberg in Kraft getretenen Photovoltaikpflicht-Verordnung (PVPf-VO 2021) trägt der Gesetzgeber nun maßgeblich zum weiteren, beschleunigten Ausbau von Photovoltaikanlagen bei. So besteht seit dem 1. Januar 2022 bei Neubauten von Nichtwohngebäuden und für neugebaute, offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Ab dem 1. Mai 2022 gilt dieselbe Pflicht für alle Neubauten von Wohngebäuden. Grundlegende Dachsanierungen mit einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023 fallen künftig ebenfalls unter die Pflicht zur Installation einer PV-Anlage.
Auch die Stadt Aalen treibt die Installation von PV-Anlagen auf den Dächern städtischer Liegenschaften voran. Entweder werden die Anlagen von der Stadt selbst betrieben oder verpachtet. Aktuell sind auf den Dachflächen von rund 40 Prozent der städtischen Liegenschaften PV-Anlagen installiert - in Summe wird dabei eine Leistung von ca. 1 MWp (Megawatt peak) erreicht. In einem Jahr wird mit diesen Anlagen somit ca. 1.000 MWh grüner Strom erzeugt, was dem Jahresverbrauch an Strom von etwa 250 Vier-Personen-Haushalten und einer jährlichen CO₂-Einsparung von 627 Tonnen entspricht.
Aktuell sind zwei Anlagen in Umsetzung – eine Anlage auf dem Dach der Kita in Waldhausen sowie eine Anlage auf dem Dach der Braunenbergschule in Wasseralfingen sollen baldmöglich in Betrieb gehen.
Für 2023 sind zusätzlich weitere, eigenbetriebene Anlagen vorgesehen. Der Gemeinderat der Stadt Aalen wird im Haushalt hierfür 300.000 Euro bereitstellen. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zur Umsetzung des vom Gemeinderat beschlossenen Ziels der Klimaneutralität 2035.
Bei der Nachrüstung auf Bestandsdächern muss vorab geprüft werden, ob eine ausreichende Tragfähigkeit der Dächer gegeben ist und ob die Dachausrichtung bei Satteldächern einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht.