Grenzbescheinigung
Dies ist eine amtliche Bescheinigung, dass Gebäude innerhalb eines Flurstückes errichtet sind (notwendig unter anderem für Kreditinstitute und Versicherungen).
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständige Dienststellen
Weitere Informationen
Ansprechpartner/in
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AbteilungsleiterWolfgang HindererTel.: 07361 52-1887Fax: 07361 52-1902E-Mail: stadtmessungsamt@aalen.de