Gleichstellung von Frau und Mann
Artikel 3 Absatz 2 unseres Grundgesetzes sagt:"Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung von Nachteilen hin." Die gesamte Arbeit des Frauenbüro Aalen zielt auf die kommunale Umsetzung dieses Paragraphen hin, denn die Kommunen sind laut Grundgesetz verplichtet, aktiv an der Gestaltung von Geschlechterdemokratie mitzuwirken.
Zuständige Dienststellen
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