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Geburtstage und Ehejubiläen - Veröffentlichung von Daten im Mitteilungsblatt „Kocherburgbote“

Veröffentlichung von Geburtstagen – 70 / 75 und alle ab 80 Jahre sowie Ehejubiläen -

Im Mitteilungsblatt „Kocherburgbote“ werden Geburtstage – 70. / 75. und alle ab 80 Jahre sowie Ehejubiläen – veröffentlicht, wenn kein schriftlicher Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre gestellt wird.

Nach § 34 Abs. 4 Meldegesetz für das Land Baden-Württemberg kann verlangt werden, dass die Veröffentlichung von Daten bei Alters- und Ehejubiläen (§ 34 Abs. 2 MG) unterbleibt. Diesbezüglich kann beim Bürgeramt des Bezirksamtes Unterkochen, Zimmer 4, ein Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- oder Übermittlungssperre gestellt werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Ihr

Bezirksamt Unterkochen

© Stadt Aalen, 01.06.2015