Für die Teilnahme am Unterricht werden monatliche Gebühren gemäß dieser Satzung erhoben. Die Unterrichtsgebühren sind auch in den Ferien sowie den sonstigen schulfreien Tagen und den gesetzlichen Feiertagen zu bezahlen.
Die Schulgebühren betragen je Schüler*in pro Monat:
A Elementarstufe, wöchentlich
Wichtel-Spion, 45 min (ab 3 Monate bis 3 Jahre) | 21,00 € |
Musik-Spion , 45 min (ab 3 Jahre) | 21,00 € |
Blockflöten-Spion, 45 min (ab 5 Jahre, Gruppe ab 5 Schüler*innen) |
24,00 € |
Band-Spion, 45 min | 24,00 € |
B Ballett
Tanz-Spion, 45 min | 24,00 € |
Ballett Gruppenunterricht | |
60 min | 37,00 € |
90 min | 55,00 € |
Gebühren für Ballett (Einzelunterricht, 2er-Gruppe, 3er-Gruppe, wöchentlich oder 14-täglich) entsprechend den Gebühren für C Instrumentalunterricht inkl. Gesang.
C Instrumentalunterricht inkl. Gesang, Gruppenunterricht, wöchentlich/14-täglich
2er-Gruppe | |
30 min | 32,00 € / 18,00 € |
45 min | 47,00 € / 25,00 € |
3er-Gruppe | |
30 min | 25,00 € / 15,00 € |
45 min | 38,00 € / 20,00 € |
Klassenunterricht, 45 min, ab 5 Schüler*innen | 24,00 € |
Ergänzender Theoriekurs, Modul, Dauer 3 Monate à 45 min | 15,00 € |
Spielkreis | 15,00 € |
D Instrumentalunterricht inkl. Gesang, Einzelunterricht, wöchentlich/14-täglich
30 min | 63,00 € / 33,00 € |
45 min (wöchentlich nur auf Antrag, siehe V.) | 93,00 € / 48,00 € |
für die Mitglieder der städtischen Jugendkapelle Aalen, des Jungen Kammerorchesters Aalen, des Aalener Sinfonieorchesters, der städtischen Big-Band, des Städtischen Orchesters sowie der Musikvereine in Aalen nach Ablegung eines Leistungsnachweises, Stufe D1.
Instrumentalunterricht in der Gruppe, wöchentlich/14-täglich
Instrumentalunterricht, 2er-Gruppe | |
30 min | 26,00 € / 15,00 € |
45 min | 38,00 € / 20,00 € |
Instrumentalunterricht, 3er-Gruppe | |
30 min | 20,00 € / 12,00 € |
45 min | 31,00 € / 16,00 € |
Einzelunterricht | |
30 min | 50,00 € / 26,00 € |
45 min (nur auf Antrag, siehe V.) | 74,00 € / 38,00 € |
A Aufnahmegebühr
einmalig | 10,00 € |
B Leihgebühren Instrumente, monatlich
Leihgebühr je Instrument | 15,00 € |
Leihgebühr je Instrument bei Kooperationen | 7,00 € |
Die Leihgebühr wird zunächst auf 1 Jahr festgelegt. Nach Ablauf des Jahres entscheidet die Schulleitung nach Bedarfslage der Musikschule, ob das Instrument wieder abgegeben werden muss. Nach schriftlich nachgewiesener Bedürftigkeit entscheidet die Schulleitung über die Höhe der Leihgebühr.
C Nichtabbucherzuschlag, monatlich
gem. § 11 der Satzung | 3,00 € |
D Orchester, Ensembles | kostenfrei |
Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie die Musikschule der Stadt Aalen oder erlernt ein Kind mehrere Instrumente, erhalten Schüler*innen mit Hauptwohnsitz in Aalen ab der 2. Anmeldung einen Zuschuss von 10 % und ab der 3. Anmeldung einen Zuschuss von 20 % auf die Gesamtgebühr der zuschussberechtigten Kursgebühren.
Diesen Zuschuss erhalten nur Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Einzelunterricht, 45 min kann nur dann gebucht werden, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, wie z.B. Neigungsfach/Leistungsfach Musik, Teilnahme am Wettbewerb „Jugend musiziert“,
Studienvorbereitung oder besonderes Engagement des/der Schüler*in. Grundvoraussetzung ist die Teilnahme an einem Musikschulorchester.
Schüler*innen des Fachbereichs Klavier verpflichten sich zur regelmäßigen Korrepetition anderer Musikschüler*innen.
Die Entscheidung obliegt der Musikschulleitung.
Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.