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Gebührenordnung gemäß § 9 der Satzung der Musikschule der Stadt Aalen - Anlage zur Satzung

Für die Teilnahme am Unterricht werden monatliche Gebühren gemäß dieser Satzung erhoben. Die Unterrichtsgebühren sind auch in den Ferien sowie den sonstigen schulfreien Tagen und den gesetzlichen Feiertagen zu bezahlen.

I. Gebührensätze

Die Schulgebühren betragen je Schüler*in pro Monat:

A   Elementarstufe, wöchentlich

Wichtel-Spion, 45 min (ab 3 Monate bis 3 Jahre) 21,00 €
Musik-Spion , 45 min (ab 3 Jahre) 21,00 €
Blockflöten-Spion, 45 min (ab 5 Jahre,
Gruppe ab 5 Schüler*innen)
24,00 €
Band-Spion, 45 min 24,00 €

 

B   Ballett

Tanz-Spion, 45 min 24,00 €
Ballett Gruppenunterricht  
60 min 37,00 €
90 min 55,00 €

Gebühren für Ballett (Einzelunterricht, 2er-Gruppe, 3er-Gruppe, wöchentlich oder 14-täglich) entsprechend den Gebühren für C Instrumentalunterricht inkl. Gesang.

 

C  Instrumentalunterricht inkl. Gesang, Gruppenunterricht, wöchentlich/14-täglich

2er-Gruppe  
30 min 32,00 € / 18,00 €
45 min 47,00 € / 25,00 €
3er-Gruppe  
30 min 25,00 € / 15,00 €
45 min 38,00 € / 20,00 €
Klassenunterricht, 45 min, ab 5 Schüler*innen 24,00 €
Ergänzender Theoriekurs, Modul, Dauer 3 Monate à 45 min 15,00 €
Spielkreis 15,00 €

 

D Instrumentalunterricht inkl. Gesang, Einzelunterricht, wöchentlich/14-täglich

30 min 63,00 € /
33,00 €
45 min (wöchentlich nur auf Antrag, siehe V.) 93,00 € /
48,00 €

II. Instrumentalunterricht – Ermäßigte Gebührensätze

für die Mitglieder der städtischen Jugendkapelle Aalen, des Jungen Kammerorchesters Aalen, des Aalener Sinfonieorchesters, der städtischen Big-Band, des Städtischen Orchesters sowie der Musikvereine in Aalen nach Ablegung eines Leistungsnachweises, Stufe D1.

Instrumentalunterricht in der Gruppe, wöchentlich/14-täglich

Instrumentalunterricht, 2er-Gruppe  
30 min 26,00 € / 15,00 €
45 min 38,00 € / 20,00 €
Instrumentalunterricht, 3er-Gruppe  
30 min 20,00 € / 12,00 €
45 min     31,00 € / 16,00 €
Einzelunterricht  
30 min 50,00 € / 26,00 €
45 min (nur auf Antrag, siehe V.) 74,00 € / 38,00 €

III. Sonstige Gebühren

A Aufnahmegebühr

einmalig 10,00 €

 

B Leihgebühren Instrumente, monatlich

Leihgebühr je Instrument 15,00 €
Leihgebühr je Instrument bei Kooperationen 7,00 €

Die Leihgebühr wird zunächst auf 1 Jahr festgelegt. Nach Ablauf des Jahres entscheidet die Schulleitung nach Bedarfslage der Musikschule, ob das Instrument wieder abgegeben werden muss. Nach schriftlich nachgewiesener Bedürftigkeit entscheidet die Schulleitung über die Höhe der Leihgebühr.

 

C Nichtabbucherzuschlag, monatlich

gem. § 11 der Satzung 3,00 €

 

D Orchester, Ensembles kostenfrei

IV. Zuschuss der Stadt Aalen bei Mehrfachbelegungen

Besuchen mehrere Kinder aus einer Familie die Musikschule der Stadt Aalen oder erlernt ein Kind mehrere Instrumente, erhalten Schüler*innen mit Hauptwohnsitz in Aalen ab der 2. Anmeldung einen Zuschuss von 10 % und ab der 3. Anmeldung einen Zuschuss von 20 % auf die Gesamtgebühr der zuschussberechtigten Kursgebühren.

Diesen Zuschuss erhalten nur Schüler*innen, Student*innen, Auszubildende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.

V. Bedingungen für Einzelunterricht, 45 min

Einzelunterricht, 45 min kann nur dann gebucht werden, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, wie z.B. Neigungsfach/Leistungsfach Musik, Teilnahme am Wettbewerb „Jugend musiziert“,

Studienvorbereitung oder besonderes Engagement des/der Schüler*in. Grundvoraussetzung ist die Teilnahme an einem Musikschulorchester. 

Schüler*innen des Fachbereichs Klavier verpflichten sich zur regelmäßigen Korrepetition anderer Musikschüler*innen. 

Die Entscheidung obliegt der Musikschulleitung.

VI. Inkrafttreten

Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.