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Gebührenordnung für das Internationale Festival

Der Aalener Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung eine Gebührenordnung für das Internationale Festival beschlossen. Damit besteht Transparenz und Vergleichbarkeit für die teilnehmenden Vereine, caritativen Einrichtungen und kommerziellen Anbieter.

Wie in der Gebührenordnung für die Reichsstädter Tage ist das Festgelände des Internationalen Festivals in zwei Zonen eingeteilt. Auch die Gebührenhöhe orientiert sich an den Reichsstädter Tagen, wobei die unterschiedliche Struktur und Dauer der Straßenfeste berücksichtigt wurden.

In diesem Jahr findet das Internationale Festival am 13./14. Juni erstmals auf dem Gmünder Torplatz statt.  Pflasterarbeiten rund um den Stadtbrunnen am Marktplatz haben die Verlegung notwendig gemacht.

Die neue Gebührenordnung geht auf diese Platzsituation ein. Aber auch wenn das Fest in den nächsten Jahren wieder an einem anderen Ort stattfinden sollte, wird es zwei Gebührenzonen geben. Diese Differenzierung hat sich bei den Reichsstädter Tagen bewährt, da sie das unterschiedliche Besucheraufkommen an den verschiedenen Plätzen berücksichtigt.

Die Gebühren  entsprechen auch den unterschiedlichen  Strukturen der teilnehmenden Vereine und Gruppierungen. So kann die Stadtverwaltung in begründeten Einzelfällen nach Entscheidung durch den Oberbürgermeister bei Anbietern caritativer Einrichtungen von der Gebührenordnung abweichen.

Anbieter Internationales Festival
Zone 1 Zone 2
Infostände, carit. Einrichtungen, Kirchen 45 € 32 €
Gewerbl. Infostände 90 € 68 €
Vereine mit Bewirtschaftung 150 € 115 €
Gaststätten mit Außenbewirtschaftung 210 € 170 €
Gewerbl. Stände mit Bewirtschaftung, Markthändler 200 € 160 €

Die Gebühren gelten für Standgrößen bis 25 qm oder 6 laufende Meter. Jeder weitere Quadratmeter kostet 6,50 €. Für die Infrastruktur (Strom- und Wasser) und die Platzreinigung sind pro Stand insgesamt 20 Euro zu entrichten.