FwDV7 Belastungsübung für AOK Bonus anerkannt
Jährliche Belastungsübung nach FwDV 7 als Nachweis für den
Gesundheitsbonus II von der AOK Baden-Württemberg anerkannt.
Ein wichtiges Thema zur Stärkung und Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit und damit auch der Feuerwehrtätigkeit ist die Anerkennung dieser Arbeit auch im beruflichen und privaten Umfeld. In den letzten beiden Jahren konnten wir erste Erfolge erzielen: Die Grundausbildung wird von den Fahrerlaubnisbehörden als Nachweis für die Erste-Hilfe-Ausbildung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1 E, D, D1, DE und D1 E anerkannt. Der Zugführerlehrgang wird als Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten anerkannt.
Nun wurde die Feuerwehrtätigkeit bzw. ein damit verbundener Nachweis der körperlichen Fitness von der AOK in ihrem Bonus-System berücksichtigt.
Die AOK Baden-Württemberg hat die jährliche Belastungsübung nach FwDV 7 (Anlage 4) in ihren Nachweiskatalog zum Gesundheitsbonus II für ihre Versicherten mit AOK-Kombinationstarif aufgenommen.
Demnach erhalten alle AOK-Versicherten mit AOK-Kombinationstarif, die einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der jährlichen Belastungsübung zusammen mit ihrem Bonusheft vorlegen, für das jeweilige Kalenderjahr den Gesundheitsbonus in Höhe von 30 €. Als Nachweis dient eine Kopie des Atemschutznachweises nach Abschnitt 9.1 der FwDV 7.
Die AOK würdigt damit unter anderem den Feuerwehrdienst und die damit verbundene Notwendigkeit zum Erhalt körperlicher Fitness. Die AOK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter sind über das Verfahren informiert.
Die Anerkennung erfolgte im Rahmen der in Baden-Württemberg laufenden Aktion „fit-for-fire-fighting“. Das Innenministerium mit der Landesfeuerwehrschule, der Landesfeuerwehrverband und die Unfallkasse Baden-Württemberg danken der AOK Baden-Württemberg für die zukunftsweisende Entscheidung, mit der die enorme körperliche Leistung der Feuerwehrangehörigen gewürdigt wird.
© Stadt Aalen, 06.06.2005