Im Oktober 2018 wurde vom Gemeinderat der Stadt Aalen mit großer Mehrheit der Baubeschluss für den Fußgängersteg vom Hauptbahnhof zum Stadtoval gefasst.
Die europaweiten Ausschreibungen für die Bauleistungen werden aktuell vorbereitet. Inzwischen hat die Stadt beim für die Städtebauförderung zuständigen Wirtschaftsministerium des Landes eine Erhöhung des Förderrahmens im Zuge des Baufortschritts auf dem Stadtoval von bislang 7,7 auf 23,2 Mio. Euro beantragt. „Darin enthalten sind die im Gemeinderatsbeschluss festgeschriebenen Baukosten von rund 6,6 Mio. Euro. Diese Kosten sind voll zuwendungsfähig und wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart nach unserer Fördervoranfrage bestätigt“, erklärt Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle.
Bei Gesprächen im Wirtschaftsministerium im September 2020 wurde von dort die Bedeutung des Fußgängerstegs erneut bekräftigt und eine wohlwollende Prüfung der Erhöhung des Fördervolumens zugesagt. Das Stadtoval stelle landesweit ein Leuchtturmprojekt in der Sanierung von Konversionsgebieten dar, verlautete es aus dem Wirtschaftsministerium. „Mit einer Bewilligung der Aufstockung ist im Februar 2021 zu rechnen“, sagt OB Thilo Rentschler. Mit der Deutschen Bahn AG wurden zudem Gespräche über eine mögliche Kostenbeteiligung an den Baukosten des Fußgängerstegs vereinbart. „Wir stehen zu dem Konzept des Fußgängerstegs und rechnen bei der europaweiten Ausschreibung mit tageslichttauglichen Angeboten“, bekräftigt OB Rentschler.
Regierungspräsident Wolfgang Reimer lobte bei der Einweihung des Kulturbahnhofs im Oktober 2020 den geplanten Fußgängersteg, weil er in „hervorragender Weise eine Verbindung zwischen Innenstadt, Hauptbahnhof und dem Stadtoval herstellt“. Das Wirtschaftsministerium hatte die Bedeutung des Fußgängerstegs für den Umweltverbund sowie die Verknüpfung und Vernetzung verschiedener Verkehrsarten hervorgehoben. Beim Gespräch im September zwischen Vertretern der Stadt und des Wirtschaftsministeriums wurde deutlich signalisiert, dass das Land hinter der Investition in den Fußgängersteg steht.
Darauf aufbauend begrüßt das Wirtschaftsministerium auch die Planungen der Stadt Aalen für eine hochkarätige Veranstaltung im Kulturbahnhof zum Thema „50 Jahre Städtebauförderung“ im Spätsommer 2021. Daran sollen neben Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut namhafte Architekten und Städteplaner mit Fachvorträgen teilnehmen. „Es ist für uns eine große Freude und Ehre, gemeinsam mit dem Land eine Veranstaltung auszurichten, bei der die großzügige Städtebauförderung durch Bund und Land herausgestellt und deren Nutzen anhand umgesetzter Projekte dargestellt wird“, sagt OB Rentschler.
Werden Gesamtkosten von 6,6 Mio. Euro für den Fußgängersteg angesetzt, beträgt der Kostenanteil der Stadt Aalen knapp 2,4 Mio. Euro. Die privaten Investoren auf dem Stadtoval beteiligen sich mit rund 600.000 Euro. Knapp 3,6 Mio. Euro würden als Zuwendungen aus Mitteln der Städtebauförderung, entsprechend eines 60-prozentigen Anteils an den förderfähigen Kosten, in den städtischen Haushalt fließen. Kalkuliert man modellhaft mit 8 Mio. Euro Baukosten, würde der städtische Anteil auf rund 3,0 Mio. Euro anwachsen.
Im Mai 2012 verabschiedete der Gemeinderat der Stadt Aalen das Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet Stadtoval.
Mit Bescheid des Regierungspräsidiums vom März 2013 wurde das Stadtoval ins Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ aufgenommen.
Im Juni 2016 hat der Gemeinderat das Sanierungsgebiet Stadtoval festgelegt und eine Satzung dazu erlassen.
In Baden-Württemberg koordiniert das Wirtschaftsministerium die Städtebauförderung. Dabei wird ein entsprechend ausgewiesenes Gebiet als Gesamtmaßnahme gefördert. Es wird nach Abschluss der Sanierung eine Schlussrechnung erstellt, dazwischen werden Vorauszahlungen durch das Land getätigt. Aktuell hat die Stadt Aalen für das Stadtoval 4,3 Mio. Euro an Zuschüssen ausgezahlt bekommen.
Die Kosten für die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen für ein Sanierungsgebiet wie das Stadtoval sind in voller Höhe zuwendungsfähig. Dazu zählen neben öffentlichen Wegen und Straßen auch Plätze, Grünanlagen, Wasserläufe und –Flächen, Spielplätze, Brücken und Stege.