In der Zweckverbandssitzung am 27.01.2016 wurde im Grundsatz beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan Gewerbegebiet Dauerwang 08-01/3, in Kraft seit 11.11.1989, zu ändern.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll der Öffentlichkeit und den betroffenen Anliegern im Bebauungsplangebiet frühzeitig Gelegenheit gegeben werden, sich über das geplante Vorhaben zu informieren und zum geplanten Verfahren zu äußern.
Der Informationstermin findet am 17.02.2016, 17.00 Uhr, im Rathaus Essingen statt.
Nach der Informationsveranstaltung können Stellungnahmen schriftlich im Rathaus Essingen bei Frau Fedyna, Zimmer 102, zu den üblichen Öffnungszeiten fristgerecht abgegeben werden.