Am Montag, den 20. November 2023 beschloss der Ortschaftsrat Unterkochen die Friedensschule als Notunterkunft an den Landkreis zu vermieten.
Schon seit Frühjahr 2022 steht die Friedensschule in Unterkochen dem Landkreis als Notunterkunft für Geflüchtete zur Verfügung. Aktuell sind im Gebäude noch keine Geflüchteten untergebracht. Die Zahl der zugewiesenen Geflüchteten aus der Ukraine steigt momentan stark an, dass die Belegung der Notunterkunft in der Friedensschule nun erforderlich geworden ist. Die Anforderung, des Landkreises nun auf diese Art der Notunterbringung zurückzugreifen, kam Mitte Oktober. Daraufhin lud die Stadt gemeinsam mit dem Landkreis am 13.11.2023 zu einem Informationsgespräch für die Nachbarschaft in den Bürgersaal ein. Eingeladen waren auch die Vorstände der Vereine, die den alten Musiksaal nutzen und die Institutionen, die im alten Schulgebäude untergebracht sind.
Eine Woche später entschied der Ortschaftrat über die Vermietung. Die anwesenden Ortschaftsrätinnen und Räte stimmten der Umnutzung und Vermietung an den Landkreis einstimmig zu.
Folgende Eckpunkte sind im Mietvertrag zwischen Stadt und Kreis geregelt:
Mietvertragslaufzeit: maximal 18 Monate ab Erstbelegung.
Belegung: max. 90 Personen, vorwiegend ukrainische Geflüchtete.
Betreuung vor Ort wird durch Mitarbeitende der Landkreisverwaltung gewährleistet.
Ein Sicherheitsdienst ist 24 Stunden vor Ort.
Der Musikschulsaal steht den Vereinen weiterhin zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung.
Zudem sollen die Turn- und Festhalle, sowie der Parkplatz am Schützen als Parkmöglichkeiten genutzt werden. Milchglasfolie an bestimmten Fenstern und ein Sichtschutz an der unteren Grundstückseite werden auf Wunsch der direkten Nachbarschaft angebracht.
Nach dem Einbau der noch fehlenden Ausstattung (u.a. Duschen und Küchen) kann dann mit der Belegung begonnen werden. Die Verantwortung sowie die Kosten des Umbaus trägt der Landkreis. Die nötigen Ertüchtigungen werden ca. 8 bis 10 Wochen in Anspruch nehmen. Für die Unterbringung von Geflüchteten ist nur der südliche Bauteil vorgesehen, der nördliche Bauteil ist davon nicht betroffen.