Die Freiwillige Feuerwehr Aalen appelliert an Eigentümer von Wohnimmobilien: Eigentum verpflichtet – Rauchmelder nicht nur installieren, auch regelmäßig überprüfen.
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Datum: | 02.10.2017 10:49 Uhr |
Einsatzart: | Gefahrguteinsatz |
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Am Freitag, den 13. Oktober ist wieder bundesweiter Rauchmeldertag. Anlässlich des Aktionstages weist die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ alle Haus- und Wohnungseigentümer darauf hin, die gesetzliche Rauchmelderpflicht umzusetzen. Neben der korrekten Installation gehört dazu auch die regelmäßige Wartung der Rauchmelder. Das gilt für das Eigenheim und selbstgenutzte Eigentumswohnungen wie für vermietete Immobilien. Eigentümer sind verpflichtet, die von ihnen oder durch Dritte installierten Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. (Diese mietrechtliche Pflicht gilt laut Initiative „Rauchmelder retten Leben“ bundesweit. Damit verdrängt sie in bestehenden Mietverhältnissen anderslautende Regelungen in einzelnen Landesbauordnungen zur Zuständigkeit von Mietern für die Wartung von Rauchmeldern.)
„Aus der Praxis wissen wir, dass gerade private Eigentümer von Wohnungen und Häusern oft nicht ausreichend über die geltende Rauchmelderpflicht informiert sind. Vielen ist einfach nicht bewusst, dass sie für die Umsetzung verantwortlich sind, ganz gleich, ob sie ihre Immobilie vermieten oder selbst bewohnen“, erklärt Kai Niedziella, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, und ergänzt: „Dabei geht es im Ernstfall um Leben und Tod. Denn bei einem Brand kann eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein. Es zählt also jede Sekunde. Rauchmelder reagieren sofort auf entstehenden Brandrauch und retten durch ihre lauten Alarmtöne regelmäßig Menschenleben. Dafür müssen sie allerdings einwandfrei funktionieren.“
Wertvolle Tipps zur richtigen Pflege sowie Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar. Sie helfen, Verbraucher gezielt aufzuklären und verhindern Falschalarme und somit Fehlfahrten der Feuerwehr. Manchmal werden wir alarmiert, obwohl es nicht brennt, sondern der Rauchmelder beim Nachbarn einfach nur piept, weil die Batterie leer oder verdreckt ist. Dabei ist es ganz einfach, Alarmtöne von Warntönen oder gar einem Wecker oder einer Tiefkühltruhe zu unterscheiden“, meint Kai Niedziella und empfiehlt Verbrauchern, die auf der Website hinterlegten Beispieltöne anzuhören. So können sie sicher feststellen, ob nur die Rauchmelderbatterie schwach ist und ausgetauscht werden muss oder ob es sich um einen echten Alarm handelt.
Hinweise zur Rauchmelderpflege und verschiedene Beispieltöne sind verfügbar unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-pruefen
Den Rauchmeldertag gibt es seit 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Im kommenden Jahr findet der Rauchmeldertag am 13. April und 13. Juli statt.