Fragestunde der Einwohner bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats der Stadt Aalen
Die Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Aalen sieht vor, dass Einwohner und die ihren gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung (Personen, die in der Gemeinde ein Grundstück besitzen oder ein Gewerbe betreiben und nicht in der Gemeinde wohnen, juristische Personen und nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen) bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten können (Fragestunde).
Ob eine Fragestunde geplant ist, kann der Tagesordnung der jeweiligen Gemeinderatssitzung entnommen werden. Die Tagesordnung wird eine Woche vor jeder Sitzung im Bürgerinformationssystem "Allris" bekanntgegeben.
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