Fragestunde der Einwohner
Fragestunde der Einwohner bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats der Stadt Aalen
Die Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Aalen sieht vor, dass Einwohner und die ihren gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung (Personen, die in der Gemeinde ein Grundstück besitzen oder ein Gewerbe betreiben und nicht in der Gemeinde wohnen, juristische Personen und nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen) bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten können (Fragestunde).
Termine
Ob eine Fragestunde geplant ist, kann der Tagesordnung der jeweiligen Gemeinderatssitzung entnommen werden. Die Tagesordnung wird eine Woche vor jeder Sitzung im Bürgerinformationssystem "Allris" bekanntgegeben.
Grundsätze für die Fragestunde
- Die Fragestunde findet in der Regel am Schluss der ersten öffentlichen Sitzung jedes dritten Monats statt. Ihre Dauer soll 60 Minuten nicht überschreiten.
- Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollten die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.
- Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende und je ein Beauftragter einer Fraktion Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Der Vorsitzende kann, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern, von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabesachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung.