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Förderprogramm „Spitze auf dem Land“ wird neu ausgeschrieben!

Anträge müssen bis zum 31.03.2015 bei der Stadt Aalen eingereicht werden.

Grundsätzliches

Mit der Ausschreibung der Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" will das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 100 Mitarbeiter mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Grundlage ist die Innovationsstrategie des Landes.

Höhe der Zuwendung

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 % der Gesamtinvestitionskosten.

Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt.

Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlage für die Aufnahme in die Förderlinie des ELR ist ein schriftlicher Antrag der Gemeinde.

Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.

Zuwendungsfähige Vorhaben

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential zur Erlangung einer Technologieführerschaft aufweisen.

Dabei werden deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen unterstützt, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner der Stadt Aalen: Wolfgang Weiß, Wirtschaftsbeauftragter der Stadt Aalen. Telefon: 07361 52-1132, wolfgang.weiss@aalen.de

 

© Stadt Aalen, 19.02.2015