Anträge müssen bis zum 31.03.2015 bei der Stadt Aalen eingereicht werden.
Grundsätzliches
Mit der Ausschreibung der Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" will das Ministerium die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, in-dem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 100 Mitarbeiter mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Grundlage ist die Innovationsstrategie des Landes.
Höhe der Zuwendung
Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 % der Gesamtin-vestitionskosten.
Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Pro-jekt begrenzt.
Zuwendungsvoraussetzungen
Grundlage für die Aufnahme in die Förderlinie des ELR ist ein schriftlicher Antrag der Gemeinde.
Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewil-ligt.
Zuwendungsfähige Vorhaben
Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die auf-grund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential zur Erlangung einer Technologieführer-schaft aufweisen.
Dabei werden deren umfassende Unternehmensinvesti-tionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen unterstützt, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neu-er oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner der Stadt Aalen: Wolfgang Weiß, Wirtschaftsbeauftragter der Stadt Aalen. Tel: 07361/52-1132, wolfgang.weiss@aalen.de