Um die hausärztliche Versorgung im Stadtgebiet Aalen zu gewährleisten, hat die Stadt Aalen ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Das zentrale Ziel der Stadtverwaltung Aalen ist es, allen Bürger*innen eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige hausärztliche Versorgung zu gewährleisten. In den nächsten Jahren werden Hausärzt*innen ihre Praxis im Stadtgebiet altersbedingt aufgeben, zeitgleich entscheiden sich immer weniger Hausärzt*innen für eine Niederlassung. Daher müssen zusätzliche Anreize geschaffen werden, damit sich mehr Hausärzt*innen in Aalen und seinen Teilorten niederlassen oder als angestellte*r Ärzt*in allgemeinmedizinisch tätig werden.
Festgelegte Fördergebiete für das Jahr 2023:
Gefördert wird die Zulassung als Hausärzt*in (Praxisneugründung oder Praxisübernahme), die Einrichtung einer Zweigpraxis und die Anstellung einer Hausärztin oder eines Hausarztes in einer Haupt- oder Zweigpraxis sowie im Rahmen eines Medizinischen Versorgungszentrums, in einem der Fördergebiete.
Für folgende beispielhafte Ausgaben greift das Förderprogramm: Ausgaben für den materiellen Erwerb/Errichtung einer Praxis, Ausgaben für die Ausstattung der Praxis, Personalkosten für die Anstellung einer Ärztin/eines Arztes oder Aufwendungen für Mieten und Leasing.
Die Höhe der Zuwendung beträgt einmalig für ein Vorhaben bis zu 30.000 Euro, die jeweilige Förderung unterscheidet sich je nach Vorhaben.
Der Antrag kann bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Smart City eingereicht werden.
Für Fragen zum Förderprogramm steht Ihnen das Team der Wirtschaftsförderung gerne zur Verfügung.
Kontakt
Amt für Wirtschaftsförderung und Smart City
Stadtverwaltung Aalen
Marktplatz 30
73430 Aalen
Tel.: 07361 52-1130
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@aalen.de