Das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bekannt gegeben. Ab jetzt können Förderanträge bis zum 31. August bei der Stadt Aalen gestellt werden.
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. „Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen“, so Erster Bürgermeister Wolfgang Steidle.
Ziel des Jahresprogramms 2025 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Deshalb wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Gefördert werden neben Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen
Im Förderschwerpunkt „Wohnen/Innenentwicklung“ werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne beispielsweise durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen) oder die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 Prozent. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen 50.000 Euro, bei Umnutzungen bis zu 60.000 Euro.
Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ werden vorrangig gewerbliche Wohnbauprojekte unterstützt, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beisteuern. Außerdem sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen gefragt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 Prozent gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ steht die Sicherung der örtlichen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 Prozent gefördert werden.
Die Förderkulisse erstreckt sich auf den historischen Ortskern sowie die angrenzenden Siedlungsflächen der 1960er und 1970er Jahre in den Ortsteilen Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen und Waldhausen sowie in den dazugehörigen Teilorten. Eine Förderung in den Ortsteilen Unterkochen, Unterrombach-Hofherrnweiler und Wasseralfingen sowie der Kernstadt hängt im Einzelfall vom Förderschwerpunkt ab, da diese Ortsteile u.a. nicht ausschließlich ländlich geprägt sind.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von der Stadt Aalen gestellt werden. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 31. August 2024 bei der Stadt Aalen vorliegen.
Sollte ein Projekt geplant werden, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, steht Patrick Richardon vom Stadtplanungsamt für weitere Informationen zur Verfügung. Entweder per Telefon unter 07361 52-1501 oder per Mail unter elr@aalen.de
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die noch nicht begonnen sind, jedoch nach der Förderentscheidung noch im Jahr 2025 gestartet werden. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter www.bit.ly/ELRFoerdervoraussetzungen oder www.bit.ly/ELRAntragsstellung