Flächennutzungsplan
Im ersten Kapitel „Allgemeines Städtebaurecht“ des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan beschrieben. Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber der Bürgerschaft. Er ist verwaltungsinterne Planung, welche einen Rahmen für nachfolgende Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) sowie andere Planungsträger und Fachbehörden gibt.
Somit ist der Flächennutzungsplan eine mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens innerhalb der Gemarkung einer Stadt oder Gemeinde. Hier werden keine verbindlichen, parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken getroffen, sondern die Bodennutzung lediglich flächenhaft dargestellt.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen ist im Internet einsehbar unter https://www.gisserver.de/aalen/start.html.
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung