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Feuerwerk an Silvester

Die aktuelle Corona-Verordnung bestimmt, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen im öffentlichen Raum verboten ist. Begründet wird das damit, dass beim Silvester-Feuerwerk eine hohe Verletzungsgefahr besteht und die Krankenhäuser durch die Covid 19 Patienten bereits schon stark belastet sind.

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist zwar am 31. Dezember und 1. Januar auf dem Privatgelände erlaubt, es wird jedoch dringend davon abgeraten. Die Feuerwerkskörper dürfen nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. 

Feuerwerkskörper aus den Vorjahren können unter Umständen durch falsche Lagerung beschädigt sein und sollten ebenfalls nicht abgebrannt werden, da dies mit einer hohen Verletzungsgefahr einhergeht. 

Bei Bränden und in Notsituationen kann über den Notruf der Feuerwehr unter Telefon 112 oder der Polizei unter Telefon 110 schnelle Hilfe angefordert werden.

 

© Stadt Aalen, 28.12.2020