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Festsetzung der Testpflicht in den Aalener städtischen Kitas

Aufgrund der hohen Inzidenzen im Ostalbkreis wird in den städtischen Kitas seit Mittwoch, 24. November, eine regelmäßige Testpflicht auf das Corona-Virus festgesetzt.
Ein Großteil der kirchlichen und freien Träger signalisierte bereits eine zeitnahe Einführung einer Testpflicht auch in ihren Kitas.

Schon seit April dieses Jahres stellt die Stadt Aalen für alle Kinder in allen städtischen, kirchlichen und freien Kitas kostenlos zwei Corona-Selbsttests je Woche zur Verfügung. Bereits im Zeitraum vom 28. April bis 4. Juli 2021 wurde eine Testpflicht in den Aalener Kitas in städtischer, kirchlicher und freier Trägerschaft festgesetzt.

Angesichts des steigenden Inzidenzwertes im Ostalbkreis bedarf es nach Ansicht der Stadtverwaltung Aalen dringend weiterer Maßnahmen zur Einschränkung des Pandemiegeschehens.

Die Stadt Aalen setzte daher ab Mittwoch, 24. November, eine Testpflicht für alle Kinder, die am Stadtkita-Betrieb teilnehmen. Auch die kirchlichen und freien Träger wurden gebeten, eine Testpflicht in ihren Einrichtungen einzuführen. Viele der Träger haben bereits ein analoges Vorgehen in ihren Einrichtungen signalisiert.

Die Testung eines Kita-Kindes zwei Mal wöchentlich ist damit Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am Betreuungsangebot. Die Testpflicht gilt in den städtischen Kitas für alle Kinder, unabhängig vom Alter.

In den Schulen gilt bereits seit dem 26. September 2021 für Schülerinnen und Schüler eine Testpflicht mit entweder drei Antigen-Schnelltests oder zwei PCR-Tests wöchentlich.

 

„Oberstes Ziel ist die Aufrechterhaltung des Kita- und Schul-Betriebs in allen Aalener Einrichtungen“, betont Bürgermeister Karl-Heinz Ehrmann.

Mit diesem Testkonzept sollen sowohl in Kitas als auch in Schulen frühzeitig symptomfreie Infektionen aufgedeckt und die Infektionsketten durchbrochen werden.

Auch für das Kita-Personal gilt eine engmaschige Teststrategie: Schon seit Anfang November erfolgt eine tägliche Testung von ungeimpftem Kita-Personal. Die geimpften und genesenen Beschäftigten nehmen weiterhin ein freiwilliges Testangebot in Anspruch. 

© Stadt Aalen, 25.11.2021