Fassadenprogramm
Fassadenprogramm | sanieren für Aalen
Attraktive Fassaden verbessern die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt und in den Ortsteilen. Sie tragen so zu einem positiven Erscheinungsbild der gesamten Stadt bei. Das Erscheinungsbild einer Stadt ist ein wichtiger Standortfaktor. Stadtgestaltung und Außenwahrnehmung einer Stadt sind wesentliche Aspekte der Stadtentwicklung bzw. des Stadtumbaus. Das Fassadenprogramm hilft dabei, die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Gesamtstadt zu verbessern und den Bestand zu fördern.
Eine ansprechende Fassade steigert zudem den Wert Ihrer Immobilie und verbessert die Vermietbarkeit.
Förderung Fassadensanierung
Für eine Fassadensanierung können Fördermittel in Höhe von maximal 8.000 € (25 % der Bruttoinvestitionskosten) gewährt werden. Gefördert werden Objekte in der Altstadt und den Kernbereichen der Ortsteile, an Stadt- und Ortseingangsbereich mit Öffentlichkeitswirkung sowie Bereiche mit besonderer Bedeutung für die öffentliche Wahrnehmung.
Es werden alle Gebäudearten gefördert, wenn wesentliche Verbesserungen an der Gesamtfassade oder Teilbereichen vorgenommen werden. Gefördert werden können folgende Maßnahmen:
- Fassadenanstrich
- Erhalt/Aufwertung/Wiederherstellung von wesentlichen Fassadengestaltungselementen, Haustüren- und Fensterdetails (z.B. Sprossenfenster)
- Ersatz unangepasster Werbeanlagen
- Künstlerische Wandgestaltung
- Fachlich erforderliche Planung
Förderung Graffiti Beseitigung
Die Beseitigung von unschönen Graffiti an Gebäuden kann von der Stadt Aalen mit maximal 1.000 € (100 % der Bruttoinvestitionskosten) gefördert werden. Der Förderbereich erstreckt sich auf die Innenstadt. Gefördert werden können folgende Maßnahmen:
- Überstreichung von Graffiti an Gebäudefassaden (inkl. Baustelleneinrichtung)
- Nebenkosten für fachliche Beratung/Betreuung
Ein Antrag auf Förderung durch das Fassadenprogramm ist VOR Maßnahmenbeginn zu stellen. Anträge können von Eigentümer*innen, Erbbauberechtigten, Mieter*innen sowie Dritten mit Einverständnis der Eigentümer*innen gestellt werden. Folgende Unterlagen müssen dem formlosen Antrag beigefügt werden:
- Adresse des Vorhabens
- Kontaktdaten der Antragsteller*innen
- Maßnahmenbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Fotos des Gebäudes
- Bankverbindung
Nach Prüfung der Förderfähigkeit erhält der/die Antragsteller*in eine schriftliche Förderzusage mit der Angabe, ob und in welcher Höhe die Maßnahme gefördert werden kann. Die Maßnahme darf erst nach schriftlicher Zusage begonnen werden und muss ab diesem Zeitpunkt innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen und abgerechnet werden. Dazu sind nach Abschluss der Arbeiten die vollständigen Rechnungen sowie Nachher-Fotos des Gebäudes einzureichen.
Wir freuen uns auf Ihren Antrag!
Formular für den Fördermittelantrag
Die zum Download verfügbaren Dateien sind aus technischen Gründen nicht barrierefrei. Personen, die Unterstützung und Informationen zum Fassadenprogramm wünschen, können sich an den in der rechten Randspalte genannten Kontakt wenden.
Downloads
Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 8.30 bis 11.45 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung