Fälligkeit des Pachtzinses für städtische Grundstücke
Der Pachtzins für städtische Grundstücke wird jeweils zum 11. November eines jeden Jahres fällig und somit abgebucht.
Die Barzahler werden gebeten, die Überweisung auf eines der Konten der Stadtkasse Aalen unter Angabe des Buchungszeichens anhand der letzten Rechnung vorzunehmen.
Eine Rechnung wird nur bei Änderung des Pachtzinses zugestellt.
© Stadt Aalen, 02.11.2004