Das Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung hat bei einer gemeinsamen Begehung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben einen erneuten Tagebruch in der Kleingartenanlage am Erzweg festgestellt.
Das ca. 3 Meter breite und 3 Meter tiefe Erdloch wurde umgehend vom städtischen Bauhof gesichert und weiträumig eingezäunt. Das Ordnungsamt der Stadt Aalen nimmt diesen erneuten Tagebruch zum Anlass, auf das bestehende Betretungsverbot hinzuweisen. Wegen einer erheblichen Gefahr durch den Tagebruch eines unter dem Gelände liegenden Stollens, wurde das Betreten der Kleingartenanlage am Erzweg nochmals polizeirechtlich untersagt.
Damit soll verhindert werden, dass unbefugte Personen das Grundstück betreten und einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt werden.