Erlöschen der Aufenthaltstitel
Fortgeltung des Aufenthaltsrechts für Rentner und Ehegatten
Nach dem Aufenthaltsgesetz erlischt ein Aufenthaltstitel nicht nur bei Ablauf der Geltungsdauer, sondern zum Beispiel auch bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als 6 Monaten. In Deutschland gibt es drei Arten von Aufenthaltstiteln: die befristete Aufenthaltserlaubnis, die unbefristete Niederlassungserlaubnis und das Visum. Will ein ausländischer Rentner und dessen Ehegatte vermeiden, dass die unbefristete Niederlassungserlaubnis bei einem längeren Auslandsaufenthalt nicht erlischt, so muss bei der Ausländerbehörde eine spezielle Bescheinigung beantragt werden.
Die Bescheinigung enthält eine Erlaubnis, wonach die Niederlassungserlaubnis wegen des Aufenthalts im Ausland nicht erlischt. Voraussetzung für eine solche Bescheinigung ist, dass Sie sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, eine Niederlassungserlaubnis besitzen und der Lebensunterhalt durch eigene Mittel gesichert ist. Zur Sicherung des Lebensunterhalts gehört auch das Vorliegen eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Auch die Niederlassungserlaubnis von Ehegatten von Deutschen erlischt nicht, sofern die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht. Auch in einem solchen Fall stellt die Ausländerbehörde eine Bescheinigung aus
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